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Grundpfandrecht

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Unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte

Erstellungsdatum:
23.12.2013
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte gelten:

  • Pfandrecht für Kosten aus Sicherungsvorkehren
  • Pfandrecht für Auslagen zur Erhaltung der Pfandsache
  • Kantonal-rechtliche Pfandrechte 

Die unmittelbaren gesetzlichen Grundpfandrechte des Bundesrechts sind sehr selten anzutreffen.

Demgegenüber führen die kantonal-rechtlichen Pfandrechte, namentlich die Grundstückgewinnsteuer-Pfandrechte in Kantonen, die diese kennen, zu unangenehmen Überraschungen bei Erwerbern und Kreditgebern. – Es kann, was wir immer wieder tun, nicht genügend darauf hingewiesen werden, dass sich Erwerber und Kreditgeber über unveranlagte Handänderungen und die aus der konkreten Handänderungen entstehenden Steuern zu erkundigen bzw. diese sicherstellen zu lassen. 

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