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Grundpfandrecht

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Pfandrecht für Heimfallentschädigung

Datum:
23.12.2013
Update:
09.11.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Baurechtsnehmer und seine Grundpfandgläubiger haben gegenüber dem jeweiligen baurechtsbelasteten Grundeigentümer ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht:

  • für die Forderung aus Heimfallentschädigung [vgl. ZGB 779d Abs. 2 und 3]. 

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