Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Gesamteigentum
Gesamteigentum

Auseinandersetzungsvereinbarung

Da die oberwähnte Auseinandersetzungsordnung [vgl. Rechtsgrundlage] grundsätzlich dispositiver Art ist, können die Parteien in der Auseinandersetzungsvereinbarung selbst von den Rechtsgrundlage-Prinzipien abweichen, durch eine: Abschluss eines... weiterlesen

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Gesamteigentum
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Liquidatoren

Hinsichtlich der Berufung der Liquidatoren gelten folgende Perspektiven: eine oder mehrere Personen aus ihrer Mitte (Gesamteigentümer) aussenstehende Dritte zB einen Rechtsanwalt oder Treuhänder Liquidator sui... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Rechtsgrundlage

In folgender Reihenfolge gelangen die massgebenden Liquidationsgrundlagen zum Einsatz: Liquidations-Klausel in der (ursprünglichen) Gesamthänder-Vereinbarung Liquidationsordnungs-Abrede nach Eintritt des Auflösungsgrundes Gesetzesbestimmung für das betreffende Gesamthandsverhältnis Analoge... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Auseinandersetzungsverfahren

Einleitung Grundsätzlich hat die Auflösung des Gesamthandverhältnisses (Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Gemeinderschaft, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft) keine Wirkung auf die Aufhebung des Gesamthandverhältnisses: Die Gesamthänder bleiben... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Subjektwechsel

Rechtssystem Scheidet ein Gesellschafter aus, wachsen bei ihm die Rechtspositionen ab (sog. „Abwachsung“ [Dekreszenz]) und wachsen bei den verbleibenden Gesellschaftern an (sog. „Anwachsung“ [Akreszenz]); theoretisch... weiterlesen

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Gesamteigentum
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Rechtsausübung

Die individuelle Rechtsausübung des einzelnen Gesamteigentümers ist ausgeschlossen. Nur die Gesamteigentümergemeinschaft und nicht der Einzelne sind zur Rechtsausübung legitimiert. Die individuelle Nutzung durch einen einzelnen... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Gesamteigentumsobjekte

Art und Zahl der Objekte, die im Gesamteigentum gehalten werden können, sind unlimitiert. Zum Gesamthandvermögen können gehören: Gesamteigentum an Grundstück Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Subjekte

Träger Als Träger der Rechte und Pflichten einer Gesamthandschaften agiert jeder der mehreren Gesamthänder. Keine Vermögensfähigkeit Da der Gemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und nicht... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Entstehung des Gesamteigentums

Einleitung Das Gesamthandprinzip setzt zwingend ein personenbezogenes Gesamthandverhältnis voraus: Personenrechtliche Gemeinschaft als Voraussetzung Numerus clausus der Gemeinschaftsverhältnisse Entstehung des Gesamthandverhältnisses Entstehungszeitpunkt des Gesamthandverhältnisses Weiterführende Informationen... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Merkmale des Gesamteigentums

Für das Vorhandensein von Gesamteigentum werden folgende Merkmale vorausgesetzt: Persönliche Verbindung der Beteiligten Rechtsträger sind die einzelnen Beteiligten (Gesellschafter) Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Arten des Gesamteigentums

Rechtsstruktur-Typisierung Lehre und Rechtsprechung differenzieren folgende Ober-Arten von Gesamteigentum: Gesamteigentum an Grundstück Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten Dienstbarkeiten Grundlasten Pfandrechte Gesamteigentum an obligatorischen Rechten Forderungen... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Rechtsnatur

Eigentum mehrerer Personen „zur gesamten Hand“ Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen

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Gesamteigentum
Gesamteigentum

Miteigentums-Vermutung

Sachenrechtliche Miteigentumsvermutung Für den Erwerb von gemeinschaftlichem Eigentum ist ganz wesentlich, dass der Gesetzgeber mangels Publizität und Transparenz bei den Gesamthandschaften davon ausgeht, nicht jedermann... weiterlesen