Bestimmung des Nachlasses
AKTIVEN Zum Nachlass gehören alle vererbbaren Vermögenswerte sowie die ausgleichungspflichtigen Erbvorbezüge. Ansprüche, die erst mit dem Tod des Erblassers entstehen, fallen nicht in den Nachlass:... weiterlesen
AKTIVEN Zum Nachlass gehören alle vererbbaren Vermögenswerte sowie die ausgleichungspflichtigen Erbvorbezüge. Ansprüche, die erst mit dem Tod des Erblassers entstehen, fallen nicht in den Nachlass:... weiterlesen
Gegenstand der Erbanfallsteuer ist jeder Vermögenserwerb von Todes wegen. Als Vermögenserwerb von Todes wegen gelten alle Vermögens-übergänge kraft gesetzlicher Erbfolge (Art. 457 – 466 ZGB)... weiterlesen
Gegenstand der Erbanfallsteuer ist jeder Vermögenserwerb von Todes wegen. » Allgemeines zur Erbanfallsteuer Zum Nachlass gehören alle vererbbaren Vermögenswerte sowie die ausgleichungspflichtigen Erbvorbezüge. Weiter fallen... weiterlesen
Unentgeltlicher Vermögenserwerb Steuerobjekt = unentgeltliche Vermögenserwerb bzw. Vermögensübergang (Nettovermögen, d.h. nach Abzug der damit zusammenhängenden Schulden vom Bruttovermögen). Kapitelübersicht Gegenstand der Erbschaftssteuer Allgemeines zur Erbanfallsteuer... weiterlesen
In vielen Kantonen sind diejenigen juristischen Personen von der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht befreit, die gemäss dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) von der Gewinn- und Kapitalsteuer ausgenommen sind:... weiterlesen
Vermögensanfälle an direkte Nachkommen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgenommen in den Kantonen: Zürich Luzern (je nach Gemeinden) Uri Obwalden Nidwalden Glarus Zug Fribourg... weiterlesen
Zuwendungen an den (überlebenden) Ehegatten sind steuerbefreit in den Kantonen: Zürich Bern Luzern Uri Obwalden Nidwalden Glarus Zug Fribourg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden... weiterlesen
Rechtsgüter Der Träger von Rechten und Pflichten aus dem Steuerverhältnis ist das Steuersubjekt. Steuerpflichtig ist der Empfänger des zugewendeten Vermögens. Der Wohnsitz der erwerbenden Person... weiterlesen
Amtshilfe Amtshilfe ist die Hilfeleistung, welche eine Verwaltungsbehörde auf Ersuchen einer anderen leistet, um dieser die Durchführung ihrer Aufgaben zu ermöglichen oder zu erleichtern. Weiterführende... weiterlesen
Erbschaftssteuer 0.672.913.61 Abkommen vom 30. November 1978 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und... weiterlesen
Rechtsnatur Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind Rechtsverkehrssteuern. Steuerhoheit Wohnsitzprinzip Die Steuerhoheit ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Gemeinde, eines Kantons oder eines Staates, von... weiterlesen
Bei der Erbschaftssteuer bestehen zwei verschiedene Besteuerungsarten (je nach Kanton). So muss bei der Besteuerung grundsätzlich unterschieden werden zwischen: A. Erbschaftssteuer Erbnachlasssteuer Erbanfallsteuer B.... weiterlesen
Bereits bei der Mehrheit der Kantone ist ein Teilsatzverfahren in Kraft oder geplant: » Landeskarten zum Teilsatzverfahren (PDF, 127 KB)... weiterlesen
Allgemeines Immer wird der die Voraussetzungen erfüllende Anteilseigner bei der Besteuerung der Dividenden zu einem bestimmten Prozentsatz entlastet. Modell des Bundes Kriterien Einkommenssteuer Umfang... weiterlesen
Die „indirekte Teilliquidation“ ist trotz KS Nr. 14 für den Unternehmensverkauf bzw. die Nachfolgeregelung weiterhin eine heikle, mit Unsicherheiten behaftete Angelegenheit. Rechtsunsicher und nicht durch... weiterlesen
Praktische Lösungshinweise aus Lehre und Rechtsprechung: Ausschüttung Praktische Lösungshinweise: Ausschüttung (PDF, 50 KB) Sicherheitsleistung Praktische Lösungshinweise Sicherheitsleistung (PDF, 50 KB) Darlehen Dritter Praktische Lösungshinweise: Darlehen... weiterlesen
Es gibt keine individuelle Besteuerung des betreffenden Verkaufsgewinnes. Der Verkaufsgewinn wird einfach aufgerechnet, d.h. zum übrigen Einkommen gerechnet und nach der Progression besteuert, die für... weiterlesen
Die Besteuerung des Vermögensertrags beim Verkäufer erfolgt in der kleinsten der folgenden vier Bezugsgrössen: Verkaufserlös Ausschüttungsbetrag Handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Reserven Nichtbetriebsnotwendige Substanz.... weiterlesen
Massgebender Zeitpunkt: Veräusserung der Beteiligungsrechte Bei rechtskräftiger Veranlagung der betreffenden Steuerperiode: Erhebung der Steuer im Nachsteuerverfahren.... weiterlesen
Steuerobjekte sind die Erträge aus beweglichem Vermögen (Aktien). Steuersubjekt ist der veräussernde Aktionär! Tipp: Verpflichten Sie (Verkäufer) den Käufer im Aktienkaufvertrag unter entsprechender Sicherstellung8, weder... weiterlesen