Halterhaftung nicht nur im Ordnungsbussenverfahren, sondern bei Nichtakzept auch im ordentlichen Strafverfahren
OBG 6 Abs. 1 „Übertretungen“ der Strassenverkehrsvorschriften des Bundes können nach dem Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 (OBG; SR 741.03) in einem vereinfachten Verfahren mit... weiterlesen