Gebrauch einer gefälschten Urkunde
Begriff Dieser Tatbestand sanktioniert den Gebrauch eine in strafbarer Weise hergestellten unechten oder unwahren Urkunde zu Täuschungszwecken. Gesetzliche Grundlage Art. 251, Ziff. 1 Abs. 2... weiterlesen
Begriff Dieser Tatbestand sanktioniert den Gebrauch eine in strafbarer Weise hergestellten unechten oder unwahren Urkunde zu Täuschungszwecken. Gesetzliche Grundlage Art. 251, Ziff. 1 Abs. 2... weiterlesen
Begriff Falschbeurkundung bedeutet, dass der Täter einer echten Urkunde einen unwahren Inhalt verleiht. Gesetzliche Grundlage Art. 251 StGB, Ziff. 1 Abs. 1 Art. 251 StGB... weiterlesen
Begriff Urkundenfälschung bedeutet das Herstellen einer unechten Urkunde. Gesetzliche Grundlage Art. 251 StGB, Ziff. 1 Abs. 1 Art. 251 StGB Urkundenfälschung 1. Wer in der Absicht,... weiterlesen
Nicht jedes Schriftstück stellt eine strafrechtlich relevante Urkunde dar. Eines Urkundendelikts macht sich nur strafbar, wenn eine Urkunde strafrechtlichen Urkundencharakter aufweist. Eine Urkunde im strafrechtlich... weiterlesen
Schrifturkunde Als Schrifturkunde gilt jedes Schriftstück, das eine verständliche Erklärung verkörpert und zumindest für einen bestimmten Personenkreis als unmittelbar lesbares und verständliches System von Symbolen... weiterlesen
Legaldefinition Art. 110 StGB 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die... weiterlesen
Die Straftatbestände der Urkundendelikte bezwecken den Schutz des Vertrauens und der Zuverlässigkeit, welche einer Urkunde als Beweismittel im Rechtsverkehr entgegen gebracht wird. Geschützt wird damit... weiterlesen
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Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe (StGB 152) Der Täter erstattet in leitender Position einer Unternehmung in öffentlichen Mitteilungen, Berichten oder Vorlagen an die Gesellschafter unwahre... weiterlesen
Art. 110 StGB, Abs. 4 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen.... weiterlesen
Einleitung zum Urkundenstrafrecht Das Urkundenstrafrecht sanktioniert strafbare Handlungen, welche die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Urkunden als Beweismittel im Rechtverkehr beeinträchtigen können. Diese Webseite enthält Informationen... weiterlesen
Am 1. Januar 2013 sind verschiedene Gestzesänderungen in Kraft getreten: Neues Namens- und Bügerrecht für Ehepaare, Änderungen im Rechnungslegungsrecht für Unternehmen, härtere Strafen für Raser... weiterlesen
Das Problem der Bestechung ist Unternehmensumfragen zufolge weit verbreitet. Zusammenfassend ist festzuhalten: Eingriffe in Vertrauens- und Treueverhältnisse durch aussenstehende Drittpersonen werden von der Rechtsordnung nicht... weiterlesen
Fragestellung Bei der Privatbestechung stellen sich folgende Fragestellungen: Darf die Unternehmensleitung ungestraft wegschauen, wenn Mitarbeiter bestechen? Kann das Unternehmen selbst dafür bestraft werden? Auf die... weiterlesen
Um Korruption aufzudecken, bedienen sich Unternehmen und der Staat häufig externer, privater Dienstleistungsunternehmen. Private Korruptionsermittlung erfolgt insbesondere durch sog. Forensic Services Forensic Services Forensic-Services stellen... weiterlesen
Aufgaben Nachhaltiger Unternehmenserfolg kann nur erzielt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Unternehmung keine unkalkulierbaren oder unkontrollierten Risiken eingeht. Sicherstellung der Einhaltung der auf die... weiterlesen
Zur Prävention von Problemen mit Privatbestechung in Unternehmen lassen sich folgende Empfehlungen abgeben: Tipps: Erlass eines Unternehmensleitbildes Schaffen einer Unternehmenskultur mit Verpönung der Privatbestechung Aufnahme... weiterlesen
Die Privatbestechung kann zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies gilt nicht nur für den Bestecher und den Bestochenen, sondern auch für den Bestechungsgewinner.... weiterlesen
Straflos bleibt derjenige, der keine ungebührlichen Vorteile im engeren Sinne gewährt. Keine ungebührenden Vorteile sind bspw. solche, die das Bestechungsopfer vertraglich genehmigt hat. Ebenfalls keine... weiterlesen
Kreis der Bestochenen Bestochener ist diejenige Person, die die Zuwendung erhält. Unter den Kreis der Bestochenen fallen folgende Personen: Arbeitnehmer Beauftragter Gesellschafter Andere Hilfsperson Als... weiterlesen