ZGB 28b – Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen
Gesetzliche Grundlage Gemäss ZGB 28b besteht Stalking bei wiederholtem Auftreten der Vorkommnisse einer gewissen Intensität bei Hervorrufung von Furcht, Hilflosigkeit, Ohnmacht und Gefühl des Bedrängtwerdens... weiterlesen