Ordnungsbussen-Verfahren: Keine Erstreckung der Zahlungsfrist
Sie haben für die Geltendmachung der Einwendungen und Wahrung des Ordnungsbussen-Verfahrens ein kurzes Zeitfenster von 30 Tagen (Kanton Zürich). Die Zahlungsfrist wird Ihnen, damit Sie... weiterlesen