MANTELZESSION
Die Mantelzession ist ein wenig bekanntes Instrument. Der Begriff „…zession“ ist unzutreffend, handelt es sich eigentlich um ein „globales pactum de cedendo“. Entsprechend sind die... weiterlesen
Die Mantelzession ist ein wenig bekanntes Instrument. Der Begriff „…zession“ ist unzutreffend, handelt es sich eigentlich um ein „globales pactum de cedendo“. Entsprechend sind die... weiterlesen
Die Kreditsicherung durch Einzel- oder Globalzession hat in Zeiten, wo die Unternehmen viele bewegliche und unbewegliche Betriebsmittel nicht mehr erwerben, sondern leasen, prozentual einen höheren... weiterlesen
Fortbestand Ursprünglich zwischen Zedent und Schuldner bestandenes Rechtsverhältnis besteht fort und wird durch die Zession bzw. Abtretung nicht berührt Gegenstand des Fortbestands Der Fortbestand betrifft... weiterlesen
Definition Zahlung mit befreiender Wirkung = Nicht nur Zahlung, sondern auch Leistung, sofern im Schuldverhältnis ein Zahlungssurrogat vereinbart ist, an den berechtigten Gläubiger Grundsatz Nach... weiterlesen
Ein Tatbestand, der den „guten Glauben des Schuldners“ im von OR 167 ausschliesst, bewirkt trotz unterbliebener Notifikation, dass der Schuldner – wie nach erfolgter Notifikation... weiterlesen
Definition Anzeige (Notifikation) = Mitteilung des Gläubigerwechsels durch den Zedenten an den Schuldner (Bekanntgabe des neuen Gläubigers (Zessionar)) Bedeutung Die Notifikation ist im Verhältnis von... weiterlesen
Solange nicht notifiziert ist bzw. kein „böser Glauben“ des Schuldners besteht, gelten folgende Prinzipien: Befreiung des Schuldners nur durch Leistung an den Zedenten Weiterstehen der... weiterlesen
Einleitung gesetzliche Grundlage Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der... weiterlesen
Definitionen Gewährleistung = Einstehen für die versprochene Leistung Verität = Bestand der Forderung Bonität = Zahlungsfähigkeit des Schuldners (sog. Einbringlichkeit) Anwendbares Recht „Ausschluss“ der kaufrechtlichen... weiterlesen
Definition Unterstützungspflicht = Den Zedenten (bisheriger Gläubiger) trifft die Unterstützungsobliegenheit, den Zessionaren (neuer Gläubiger) mit Informationen und Dokumenten zu unterstützen Herausgabe notwendiger Beweismittel Schuldurkunde Pfandurkunde... weiterlesen
Einleitung Gesetzliche Grundlagen Art. 170 OR 2. Übergang der Vorzugs- und Nebenrechte, Urkunden und Beweismittel 1 Mit der Forderung gehen die Vorzugs- und Nebenrechte über,... weiterlesen
Grundsatz Verrechnungsforderung muss vor der abgetretenen Forderung fällig sein (OR 169 Abs. 2) Einzelfälle Der Schuldner kann die Verrechnungseinrede nicht erheben, solange seine Verrechnungsforderung nicht... weiterlesen
Definition Einwendung Einwendung = Tatsachenvorbringen, wonach der Anspruch nicht bestehe Einwendungsarten Rechtshindernde Einwendungen Anspruch soll nie entstanden sein Rechtsaufhebende oder rechtsvernichtende Einwendungen Anspruch soll nachträglich... weiterlesen
Definition Prätendentenstreit = Forderungsinhaberschaftsstreit zwischen Zedent (alter Gläubiger) und Zessionar (neuer Gläubiger) Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners Selbständiger Leistungsverweigerungsgrund, der den Verzug des Schuldners ausschliesst, aber nur... weiterlesen
Definition Zahlung in gutem Glauben = Zahlung in Unkenntnis der Zession an den ursprünglichen Gläubiger befreit den Schuldner gültig von seiner Schuldpflicht Kettenzession / Mehrfachzession... weiterlesen
Einleitung Gesetzliche Grundlagen Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der... weiterlesen
Grundlagen Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der Abtretende oder... weiterlesen
Grundlagen Art. 170 OR Abs. 1 und 3 2. Übergang der Vorzugs- und Nebenrechte, Urkunden und Beweismittel 1 Mit der Forderung gehen die Vorzugs- und Nebenrechte... weiterlesen
Grundlage Art. 164 OR A. Abtretung von Forderungen I. Erfordernisse 1. Freiwillige Abtretung a. Zulässigkeit 1 Der Gläubiger kann eine ihm zustehende Forderung ohne Einwilligung... weiterlesen
Zur Blankozession ist zu bemerken: Definition Blankozession = Forderungsabtretung ohne Angabe eines Zessionars Zulässigkeit Nach herrschender Lehre ist die Blankozession grundsätzlich zulässig Umstritten ist jedoch,... weiterlesen