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Zahlung mit befreiender Wirkung

Datum:
02.05.2014
Update:
08.11.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Zahlung mit befreiender Wirkung   =   Nicht nur Zahlung, sondern auch Leistung, sofern im Schuldverhältnis ein Zahlungssurrogat vereinbart ist, an den berechtigten Gläubiger

Grundsatz

  • Nach Notifikation bzw. bei bösem Glauben des Schuldners (Kenntnis der Abtretung) sollte er nur noch an den neuen Gläubiger (Zessionar) leisten, will er sich von seiner Schuldpflicht befreien (= sog. Zahlung mit befreiender Wirkung)

Ausnahmen

  • Befreiung des Schuldners
    • bei Zahlung vor Notifikation in gutem Glauben an den früheren Gläubiger
    • bei Zahlung vor Notifikation in gutem Glauben bei Mehrfachabtretung an einen im Rechte nachgehenden Erwerber

» Weiterführende Informationen zu Zahlung mit befreiender Wirkung

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