Vertragsänderung
Auch beim Architektenvertrag (Planervertrag) gilt das Prinzip, dass Verträge zu halten sind (pacta sunt servanda): Grundsatz Keine Vertragsänderung ohne Zustimmung beider Parteien Bauherr und Architekt... weiterlesen
Auch beim Architektenvertrag (Planervertrag) gilt das Prinzip, dass Verträge zu halten sind (pacta sunt servanda): Grundsatz Keine Vertragsänderung ohne Zustimmung beider Parteien Bauherr und Architekt... weiterlesen
Das Lauterkeitsrecht kann bei (Zweck-)Bauten, die keinen Urheberrechtsschutz geniessen, trotzdem greifen: Grundsatz Es darf frei kopiert werden Ausnahme Kopien oder Nachahmungen gelten dann als verboten,... weiterlesen
Auch das Markenrecht kann dem Architekten (Planer) als Kennzeichnung seines Arbeitsergebnisses dienen: Grundsätzliches Schutzvarianten Grundsätzlich ist das Wort, ein Schriftzug, ein Bild oder die Formgebung... weiterlesen
Der Designschutz von Architektur ist dort denkbar, wo der Baute ein hoher Wiedererkennungswert zukommt. Voraussetzungen sind Neuheit und Eigenart (DesG 2). Eine Eigenartigkeit begründen vor... weiterlesen
Die Patentierung von Architektur ist stark umstritten, vor allem wegen des künstlerisch-technischen Bezugs. Deshalb wurden in der Schweiz bisher nur neue Materialien und Konstruktionsverfahren, nicht... weiterlesen
Grundsätzliches Der Rechtsschutz umfasst einen zivil- und strafrechtlichen Schutz Der Berechtigte kann sich gegen unerlaubte Eingriffe mittels Klagen zu Wehr setzen Feststellungsklage = (subsidiäre) klageweise... weiterlesen
Haben mehrere Personen als Urheber an der Erschaffung eines Werkes mitgewirkt, steht ihnen das betreffende Urheberrecht – funktionsunabhängig und unabhängig vom Mass des jeweiligen Beitrags... weiterlesen
Vermögensrechte = Abdeckung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers Vermögensrechte sind übertragungs- und lizenzierungsfähig (URG 16 Abs. 1) Urheberpersönlichkeitsrechte = Schutz der persönlichen Beziehung des Urhebers... weiterlesen
Grundsätzliches Das Urheberrecht besteht unabhängig vom Zweck oder Wert der Schöpfung Die Individualität ist das zentrale Element des Werkbegriffs Schutzfähige Werke des Planers Werke der... weiterlesen
Urheberrecht im Vordergrund Beim Architekten steht das Urheberrecht gegenüber andern Immaterialgüterrechten im Vordergrund Stadien des Architekten-Urheberrechts Das geistige Gut des Architekten (Planers) wird in Form... weiterlesen
Einleitung Der Architekt (Planer) hat in aller Regel das Bedürfnis, dass das geistige Eigentum an seiner architektonischen Leistung anerkannt und geschützt ist. Dabei steht das... weiterlesen
Der Architekt (Planer) haftet dem Bauherrn für die Kostenüberschreitungsfolgen: Ausgangslage Definition Ungenauer oder zu ungenauer Kostenvoranschlag = Haftung für falsche Auskunft... weiterlesen
Der Architekt (Planer) haftet dem Bauherrn bei folgenden Kosteninformations-Unzulänglichkeiten: Ausgangslage Definition Kosteninformationshaftung = Haftung aus Schlechterfüllung infolge Unterlassener oder unzutreffender Kosteninformation... weiterlesen
Der Architekt (Planer) haftet dem Bauherrn bei folgenden Kostenkontroll-Sorgfaltsfehlern: Ausgangslage Definition Nicht oder nicht genügende Überwachung der Kostenentwicklung = Haftung für... weiterlesen
Bei der ausservertraglichen Haftung stellt sich vorab immer die Frage, wer und wenn ja unter welchem (ausservertraglichen) Titel geschädigt wurde: Haftung gegenüber dem Bauherrn Unerlaubte... weiterlesen
Aktivlegitimation Baukonsortien (Bauherrengemeinschaften) Wesen Einfache Gesellschaft Passivlegitimation Mehrheit von Ersatzpflichtigen Planergemeinschaft Planergemeinschaft Nebenintervention Nebenintervention | nebenintervention.ch Streitverkündung Streitverkündung | streitverkuendung.ch Beweislast Beweisrecht Gerichtsstand Staatliches Gericht... weiterlesen
Einleitung Die Verjährung dient der Rechtssicherheit. Einerseits soll der Gläubiger die Forderung binnen einer bestimmten Frist (Verjährungsfrist) geltend machen können und müssen, andererseits soll die... weiterlesen
Einleitung Eine Genehmigung der Planungsleistungen durch den Bauherrn kann zu einer Wirkung seiner Haftungsansprüche gegenüber dem Architekten (Planer) führen. Eine Genehmigung kann ausdrücklich, stillschweigend oder... weiterlesen
Die Schadenersatzfolgen aus einer unsorgfältigen Tätigkeit des Architekten (Planers) orientieren sich an folgenden Themen: Schadenersatzpflicht Haftung für eigenes Fehlverhalten Schadenersatz (nach Schadensteilen) Kosten Bauwerk Baumangel-Verbesserungskosten... weiterlesen
Strukturiert nach den möglichen Fehlern des Bau- und Planer-Alltags lassen sich folgende Fallgruppen bilden: Fehlplanung Vermögensschaden Unrichtige Kostenprognose / Kostenvoranschlag Unterlassene bzw. ungenügende Kostenkontrolle Architektenmangel... weiterlesen