Anspruch auf rechtliches Gehör
Grundsatz Der Private hat ein selbständiges Grundrecht darauf in einem vor einem Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde geführten Prozess bzw. Verfahren angehört zu werden und... weiterlesen
Grundsatz Der Private hat ein selbständiges Grundrecht darauf in einem vor einem Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde geführten Prozess bzw. Verfahren angehört zu werden und... weiterlesen
Ausgangslage Rechtsverzögerung liegt vor, wenn dem Privaten das Verfahren über Gebühr verschleppt und dem Betroffenen sein Recht abgeschnitten wird. Erscheinungsformen Dem Privaten wird auf ein... weiterlesen
Ausgangslage Überspitzter Formalismus ist eine besondere Form der Rechtsverweigerung. Erscheinungsformen Überspitzter Formalismus äussert sich durch folgende Verhaltensweisen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde: Rigorose Formvorschriften, ohne... weiterlesen
Eine Rechtsverweigerung ist nur möglich, wenn der Private Anspruch auf Behandlung seines Begehrens hat. Ausnahmen: Kein Behandlungsanspruch besteht in der Regel bei folgenden Rechtsbehelfen: Aufsichtsbeschwerde... weiterlesen
Eine formelle Rechtsverweigerung im weiteren Sinne ist gegeben, wenn ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde ein Begehren nicht behandelt ein Begehren nur mit ungerechtfertigter Verzögerung erledigt... weiterlesen
Die Rechtsverweigerung beschlägt die Themen Formelle Rechtsverweigerung Verbot des überspitzten Formalismus Verbot der Rechtsverzögerung Anspruch auf rechtliches Gehör Unentgeltliche Prozessführung Materielle Rechtsverweigerung (Willkür)... weiterlesen
Verfassungsartikel Formelle Rechtsverweigerung Art. 29 der Schweiz. Bundesverfassung [BV] Materielle Rechtsverweigerung Art. 8, 9 und 29 der Schweiz. Bundesverfassung [BV] Art. 8 BV: Rechtsgleichheit 1 Alle Menschen... weiterlesen
Die Streitverkündung ist ein notwendiges und nützliches Mittel für die Fälle, wo ein Streitberufener eine Hauptpartei unterstützen soll.... weiterlesen
Die untenstehende Gegenüberstellung als PDF zum Download: Gegenüberstellung Nebenintervention – Streitverkündung (PDF, 30 KB) Nebenintervention Streitverkündung Beteiligte Nebenintervenient (Anschliessender): Dritter (Streitgehilfe) Unterstützter: Kläger Beklagter... weiterlesen
Das Prozessrecht bestimmt einzig: die verfahrensrechtlichen Folgen der Streitverkündung die Form der prozessualen Anzeige.... weiterlesen
Grundlage Die Wirkungen der Streitverkündung auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Streitverkünder und dem Streitberufenen richtet sich nach dem materiellen Recht, in den meisten Fällen nach... weiterlesen
Es gilt für folgendes zu beachten: Es ist Sache des Litisdenunzianten (Streitverkünder) den Litisdenunziaten (Streitberufenen) über den Stand des Prozessverfahrens zu informieren. Die Unterstützung kann... weiterlesen
Form Es genügt einfache Schriftlichkeit. Adressat Die Streitverkündungserklärung ist zu richten: entweder direkt an den Litisdenunziaten oder an das für den betreffenden Prozess zuständige Gericht,... weiterlesen
Rechtsnatur Die Streitverkündung ist ein Institut des materiellen Rechts. Voraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind für eine Streitverkündung nötig: Das Vorliegen eines Prozess ist nicht notwendig. Der... weiterlesen
Die Unterstützungsaufforderung bezweckt Reflexwirkungen des hängigen Prozesses auf ein Rechtsverhältnis zwischen dem Streitverkünder und dem Streitberufenen zu vermeiden. Hauptzweck der Streitverkündung: Vermeidung des doppelten Prozessverlusts... weiterlesen
Als Anwendungsbereiche der Streitverkündung gelten: Gewährleistung Regress Alternative Schuldnerschaft Klassisches Beispiel Verpflichtungen des Verkäufers – Gewährleistung des veräusserten Rechtes Art. 193 OR 2. Verfahren a.... weiterlesen
Streitverkündung Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) an einen Dritten (Streitberufenen oder Litisdenunziaten), sie im Prozess zu unterstützen. Nebenintervention Nebenintervention ist... weiterlesen
Streitverkündung führt die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbei: Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) an einen Dritten (Streitberufenen oder... weiterlesen
Die Nebenintervention ist ein notwendiges und nützliches Mittel für die Fälle, wo ein Streitgehilfe eine Hauptpartei unterstützen will und kann. Zusammenfassung zur Nebenintervention als PDF-Download:... weiterlesen
Die untenstehende Gegenüberstellung als PDF zum Download: Gegenüberstellung Nebenintervention – Streitverkündung (PDF, 30 KB) Nebenintervention Streitverkündung Beteiligte Nebenintervenient (Anschliessender): Dritter (Streitgehilfe) Unterstützter: Kläger Beklagter... weiterlesen