Schlichtungsverfahren und Schlichterkompetenz: Ohne Antrag kein Urteil
ZPO 212 Abs. 1 i.V.m. ZPO 205 Abs. 2 In vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2‘000.00 kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die... weiterlesen