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Bonusrecht

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Bonus nach gesetzlicher Einordnung

Rechtsgebiet:
Bonusrecht
Stichworte:
Bonusrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Subsumption der Bonuskriterien unter die OR-Tatbestände muss differenziert werden:

1. Arbeitsrecht unterstellte Boni

  • Bonus = Vergütungsform sui generis, die nicht unter die Tatbestände von OR 322 ff. fällt
  • Arbeitnehmerbeteiligungen (Aktien- und Optionspläne)
    • Beteiligungsprogramm, bei dem der Arbeitnehmer zu vorteilhafteren Konditionen als Marktbedingungen erwerben kann
    • Anwendbarkeit des Arbeitsrecht
      • auch für Hochlohnbereich (Top Management)

2. Nicht Arbeitsrecht unterstellte Boni

  • Von Dritten (zB Mutter- oder Schwestergesellschaft) ausgerichtete Boni
    • Dreiparteienverhältnis?
    • Direktanspruch des Arbeitnehmers aus Arbeitsrecht gegen den Dritten, zur Vermeidung des Unterlaufen der zwingenden Vorschriften des Arbeitsrechts (OR 361 f.)
    • Beurteilung des individuell konkreten Einzelfalls
  • Fehlende Arbeitnehmereigenschaft
    • Verwaltungsrats-Mitglieder
      • im Mandatsverhältnis?
      • nicht exekutiver VR?
        • Tendenziell Arbeitsrecht nicht anwendbar
      • Exekutiver VR?
        • Aufspaltung Vergütungsanteile für ANer-Tätigkeit und für VR-Tätigkeit?
    • Delegierter des Verwaltungsrats?
    • Hauptaktionär als Arbeitnehmer?
      • Gesellschaftsrechtliche Gewinnentnahme?
  • Nicht arbeitsrechtlich motivierte Zuwendungen
    • Arbeitgeber = natürliche Person?
      • Schenkung?
      • Zinsloses Darlehen?
    • Arbeitgeber = juristische Person
      • Geschäftsmässige Begründetheit der nicht arbeitsrechtlich motivierten Zuwendung
      • Schenkung ist eher nicht anzunehmen > Anwendbarkeit Arbeitsrecht

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