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Mehr als 200‘000 „Geisterunternehmen“ in der Schweiz

Datum:
16.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

CRIF hat kürzlich untersucht, wie viele der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen wirtschaftlich aktiv sind und wie gross die Anzahl der inaktiven Unternehmen (sog. „Geisterfirmen“) ist.

Zur Erhebung von CRIF

Von CRIF wurden Sämtliche Firmen, welche älter als 18 Monate sind, wurden auf deren wirtschaftliche Aktivität untersucht.

Unternehmen, welche weder Kreditgesuche stellen, noch Güter oder Dienstleistungen einkaufen oder Änderungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizieren wurden als sog. „Geisterfirmen“ definiert. Anders ausgedrückt handelt es sich um inaktive Gesellschaften.

Stichtag der Untersuchung war der 13.10.2021.

Gesamtschweizerische Zahl der inaktiven Unternehmen

Gesamtzahl:

  • 202’115 Geisterunternehmen

Anteil im Verhältnis zu den im Handelsregister eingetragenen Unternehmen:

  • 29.3%.

Anzahl Geisterunternehmen nach Kantonen

Das Ranking der Geisterunternehmen nach Unternehmenssitzen / Domizilen ergibt folgende Rangstellen:

  • Kanton Zürich: 34’419
  • Kanton Waadt: 20’095
  • Kanton Bern: 18’468.

In prozentualer Hinsicht machen die „Geisterfirmen“ vom gesamten Unternehmensbestand aus:

  • Höchste Anzahl inaktiver Unternehmen:
    • Kanton Jura: 37%
  • Tiefste Anzahl inaktiver Unternehmen:
    • Kanton Tessin: 24.2%.

Branchen

Nach Branchen betrachtet, ergab die Studie folgende Ergebnisse:

  • Bereich «Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen», inkl. Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensunternehmen
    • 40’968 Geisterunternehmen
  • Handel und Instandsetzung von Motorfahrzeugen
    • 33’045 Geisterunternehmen
  • Sonstige Dienstleistungen
    • 14’845 Geisterunternehmen.

Rechtsformen

CRIF hat auch die Rechtsformen der betroffenen Unternehmen untersucht. Dabei ergebe sich folgendes Bild (Reihenfolge nach Häufigkeit):

s.e.&o. – Ohne Gewähr

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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