Das Rechtsdomizil ist die Anschrift, unter der die Gesellschaft an ihrem Sitz erreicht werden kann.
Das Domizil enthält folgende Elemente (HRegV 2 lit. c):
- Strasse
- Hausnummer
- Postleitzahl (PLZ)
- Ort (Politische Gemeinde)
Rechtsgrundlage
Art. 117 HRegV Abs. 1 und 2
1 Als Sitz wird der Name der politischen Gemeinde eingetragen.
2 Zudem wird das Rechtsdomizil gemäss Artikel 2 Buchstabe c eingetragen.
Art. 2 HRegV lit. c
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
c. Rechtsdomizil: die Adresse, unter der die Rechtseinheit an ihrem Sitz erreicht werden kann, mit folgenden Angaben: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsnamen.
» Eigene Büros und c/o-Adresse
» Keine eigenen Büros > Domizil
» Domizilhalter und Domizilerklärung
Muster und Vorlagen zum Rechtsdomizil
Domizilvertrag
Muster: Domizilvertrag deutsch (PDF, 46 KB)
Muster: Domizilvertrag englisch (PDF, 42 KB)
Domizilannahmeerklärung
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