Das Rechtsdomizil ist die Anschrift, unter der die Gesellschaft an ihrem Sitz erreicht werden kann.
Das Domizil enthält folgende Elemente (HRegV 2 lit. c):
- Strasse
- Hausnummer
- Postleitzahl (PLZ)
- Ort (Politische Gemeinde)
Rechtsgrundlage
Art. 117 HRegV Abs. 1 und 2
1 Als Sitz wird der Name der politischen Gemeinde eingetragen.
2 Zudem wird das Rechtsdomizil gemäss Artikel 2 Buchstabe c eingetragen.
Art. 2 HRegV lit. c
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
c. Rechtsdomizil: die Adresse, unter der die Rechtseinheit an ihrem Sitz erreicht werden kann, mit folgenden Angaben: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsnamen.
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» Domizilhalter und Domizilerklärung
Muster und Vorlagen zum Rechtsdomizil
Domizilvertrag
Muster: Domizilvertrag deutsch (PDF, 46 KB)
Muster: Domizilvertrag englisch (PDF, 42 KB)
Domizilannahmeerklärung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.