Auch das Bestehen eines GmbH-Mantels ist denkbar. Gesellschaftsmäntel sind vor allem aus dem Aktienrecht bekannt, sog. „AG-Mäntel“.
Thema bilden wirtschaftlich liquidierte Gesellschaften. Es handelt sich um formal bestehende, aber inhaltsleere und inaktive Gesellschaften. Beim sog. Mantelhandel wollen Personen anstelle einer Gesellschaftsgründung eine solche nur noch formal-rechtlich existierende Gesellschaft übernehmen und reaktivieren.
Motive bilden in der Regel das Alter solcher Gesellschaften und der geringe Kapitalbedarf, da das Grundkapital meistens aufgebraucht ist und „nur“ ein Goodwillbetrag für Bestand, Alter und ggf. ansprechenden Namen (Firma) bezahlt werden muss.
Lehre und Rechtsprechung halten solche Geschäfte für nichtig. Die Risiken können enorm sein.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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