Der Gemeinschuldner (als natürliche Person) hat praktisch keine Funktionen:
- Keine Aktivlegitimation
- Keine Passivlegitimation
- Keine Parteiteilnahme im Kollokationsprozess
- Ausnahme
- Teilnahme als Nebenintervenient im Kollokationsprozess gegen die Masse
- Keine Berücksichtigung von Tatsachenbehauptungen, die im Widerspruch mit jenen der Masseverwaltung stehen
- Stellung im Beweisverfahren
- Zeuge (Zeugen- und nicht Parteibefragung)
- Ausnahme
- Gemeinschuldner als Nebenintervenient im Prozess
- Parteibefragung
- Gemeinschuldner als Nebenintervenient im Prozess
- Ausnahme
- Kein Prozess(weiter)führungsrecht im Anerkennungs- oder Vergleichsfalle