Der Rechtsschutz beschlägt den sog. «Zugang zum Recht»:
- Rechtsschutz allgemein
- Als Rechtsschutz wird das Recht jeden Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten sein Recht bzw. ein Sachverhalt geltend zu machen und binnen angemessener Dauer dazu eine Entscheidung erhalten zu können.
- Rechtsschutzversicherungen
- Eine Rechtsschutzversicherung bietet dem Versicherungsnehmer bzw. dem Versicherten einen «vertraglichen Rechtsschutz» hinsichtlich der versicherten Leistungen (Deckung), in dem der Rechtsschutzversicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen wie Geltendmachung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Ansprüche des Versicherten durch eigene Juristen oder freie Rechtsanwälte im vereinbarten Umfang zu erbringen.