Ziviles Baurecht
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BSB.
S.
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Das zivile Baurecht regelt, ob und wenn ja, wie ein Bauvorhaben aufgrund der zivilrechtlichen Grundlagen (Gesetzgebung, Grundbuch, Dienstbarkeiten (zB Personaldienstbarkeit, eine Baute auf fremdem Boden zu errichten und fortbestehen zu lassen etc.) umgesetzt werden darf.
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