» Zur Überischt zum Bauzivilprozess
Kombination von tatsächlichen, technischen und rechtlichen Streitpunkten
Die Erstellung von Bauwerken ist komplex, erfordert den Einsatz einer Vielzahl am Bau beteiligter Personen mit jeweils eigenen Verantwortungsbereichen. Trotz solcher getrennter Zuständigkeiten erfordert das Bauen ein Zusammenwirken. Dadurch sind bei jedem Bauvorhaben etliche gestalterische, technische und organisatorische Problemstellungen bzw. Schäden mit Kostenfolgen zu bewältigen:
Baumängel-Streitigkeiten
- Mangelhafte Bauausführung
- Strittiges Vorliegen eines Werkmangels
- Richtige Ausübung der Mängelrechte
- Ganzes oder teilweises Selbstverschulden des Bauherrn
- Verjährung der Mängelrechte
- Schadhafte Bauteile oder unsachgemäss hergestellte Baumaterialien
- Äussere Einwirkungen / Störungen
Werklohn-Streitigkeiten
- Preisabrede- und Preisart-Streitigkeiten
- Festpreis
- Einheitspreis
- Pauschalpreis
- Globalpreis
- Circa-Preis
- kein Festpreis
- ungefährer Kostenansatz
- Regie
- Festpreis
- Werklohnhöhe
- Preisanpassungen
- Mehr- oder Mindermengen
- Bauteuerung
- Bauabrechnung
- Bestellungsänderung / Nachträge
- Überschreitung des ungefähren Kostenansatzes
- Regie
- Mehrleistungen
- Werklohnherabsetzung
- Gewährleistungsgarantie
- Werklohn-Verjährung
Der Bauprozess wird hier als „Bauzivilprozess“ verstanden, der sich nach der gesamtschweizerisch gültigen „Schweizerischen Zivilprozessordnung“ vom 19.12.2008 (Zivilprozessordnung, ZPO; SR 272) orientiert.
Lange dauernde, aufwändige und kostenintensive Prozessverfahren
Bauprozesse gelten als aufwändigste Prozessverfahren überhaupt:
- Komplexe Rechtsgrundlagen
- Werkvertragsrecht (OR) oder SIA-Normen, ev. sogar Kombination
- Kein besonders ausgestaltetes Bauzivilprozessrecht
- Anwendung des ordentlichen Zivilprozessrechts
- Rechtstitel meistens eine Forderung auf Geldzahlung oder ein Anspruch auf Realerfüllung
- Geforderter Spruchkörper
- Fehlende Baufachkenntnisse der Richter
- Gerichtsgutachtens-Abhängigkeit
- Aufwändige Verfahren
- Komplexe Sachverhalte
- Reichhaltiger Prozessstoff
- Schriftliche Verfahren
- Lange Verfahrensdauer
- Meistens hohe Streitwerte
- Gutachtensabhängiger Prozessausgang
- Expertenneutralität
- Expertenkompetenz
- usw.
- Hohe (Prozess-)Kosten
- Gutachterkosten
- Gerichtskosten
- Prozessentschädigung an den Gegenanwalt im Unterliegensfalle
- NB Die obsiegende Partei hat hingegen Anspruch auf eine Prozessentschädigung zu Lasten der unterliegenden Partei, wobei das Quantitativ vom Gericht zur Anfechtungsvermeidung oft nur in reduziertem Rahmen zugesprochen wird (opportunistische Urteilsfällung)
Aussergerichtlicher Vergleich als Ziel
In jedem Fall ist vor Prozesseinleitung zu prüfen, ob alle Möglichkeiten für eine gütliche Einigung ausgeschöpft sind.
Weiterführende Informationen
- Zivilprozess
- Prozessieren
- Handelsgericht
- Prozessvergleich | prozessvergleich.ch
Überblick zum Bauzivilprozess
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