Zivilprozessrecht

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PRSZ

Der Zivilprozess dient der Geltendmachung von Geld- oder anderen Ansprüchen sowie seltener der Feststellung bestimmter Rechtsverhältnisse; bei klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen wird unterschieden in Gestaltungsklagen, Leistungsklagen und Feststellungsklagen.

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