Zivilprozessrecht
10 Kommentierungen
PRSZP.
R.
S.
Z.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MieterstreckungEinleitung zur Erstreckung des Mietve...Autoren:SchlichtungsverfahrenEinleitung zum SchlichtungsverfahrenAutoren:AnfangsmietzinsEinleitung zum AnfangsmietzinsAutoren:Mietrecht / Miete / MietvertragEinleitung zum Mietrecht Schweiz / Mi...
Der Zivilprozess dient der Geltendmachung von Geld- oder anderen Ansprüchen sowie seltener der Feststellung bestimmter Rechtsverhältnisse; bei klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen wird unterschieden in Gestaltungsklagen, Leistungsklagen und Feststellungsklagen.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.