Die Anbieter machen mit den AGB-Ausgestaltungen ihren Kunden die Kenntnisnahme nicht einfach:
- kleine Schriften (daher: „das Kleingedruckte“)
- komplizierte Formulierungen
- mehrere Seiten.
Dies sind die Themen der AGB-Ausgestaltung:
Tipps an AGB-Verfasser
- Verwenden Sie genügend Zeit für eine präzise Formulierung und geben Sie sich Mühe, die AGB übersichtlich und ansprechend auszugestalten.
- Der Ausgestaltungsaufwand ist ein einmaliger und er wird Ihre Chancen bei einer AGB-Streitigkeit verbessern.
Vertragsfreiheit
In der Schweiz fehlt eine gesetzliche Regelung. Es gilt daher die Vertragsfreiheit.
AGB-Transparenz
Für Redaktion und Einsatz der AGB ist auf folgendes zu achten:
- Lesbarkeit
- Klarheit
- Verständlichkeit
- Bestimmtheit.
AGB-Sprache
Die AGB sind in allen Sprachen des Tätigkeitsgebiets des AGB-Absenders verfassen.
Die AGB sind dem AGB-Adressaten für Kenntnisnahme und Übernahme in der für ihn verständlichen Sprache zu unterbreiten.
AGB-Änderungen
Für AGB-Änderungen ist folgendes zu beachten:
- AGB-Änderungsklausel
- Es empfiehlt sich, am Ende der AGB eine optisch hervorgehobene Änderungsklausel einzufügen.
- Die Änderungsklausel muss sich auf erwartbare AGB-Änderungen beschränken.
- vgl. Muster „AGB-Änderungsklauseln“
- AGB-Änderungen ohne Änderungsklausel
- Der AGB-Verfasser muss seine bestehenden Kunden jedenfalls über die AGB-Änderung informieren.
- vgl. nachfolgend Änderungsprozedere
- AGB-Änderungen mit Änderungsklausel
- Auch hier muss der Kunde einbezogen und ihm eine Widerspruchsfrist gewährt werden.
- vgl. hiefür nachfolgend Änderungsprozedere
Änderungszeitpunkt und Übergangsfrist
- Der AGB-Änderungszeitpunkt ist genau überlegt zu wählen
- zB in flauen Zeiten
- zB nicht in Momenten von Preisveränderungen oder einer zu erwartenden Preis-Baisse, damit dem Kunden kein (willkommener) Rücktrittsgrund geboten wird
- uam
- Eine Alternative ist, dass bei leistungs- oder gegenleistungs-sensitiven AGB-Änderungen für hängige Rechtsgeschäfte die „alten AGB“ belassen werden.
Änderungsprozedere
Der Kunde sollte (nachweisfähig) in den Änderungs-Vorgang mit einbezogen werden:
1) Änderungsmitteilung:
- Vorgängige Information durch ein (Begleit-)Schreiben an den Kunden
- unter Erwähnung der Beilagen (neue AGB + Übersicht der Änderungen)
- mit Widerspruchsbelehrung (Hinweis, dass die beabsichtigte(n) Änderung(en) ohne seinen Widerspruch nach Fristablauf Wirkung erlangen würden)
- Beilagen
- neue AGB, bei denen die neuen AGB-Klauseln drucktechnisch hervorgehoben sind
- separate Übersicht der Änderungen
2) Nachweisbare Übernahme der neuen AGB durch den Kunden:
- Stillschweigende Änderungs-Genehmigung
- Mindestens Zustellung der AGB-Änderungs-Information samt Übermittlungs-Unterlagen sollten nachweisbar sein
- Ausdrückliche Änderungs-Genehmigung
- Unterschriftliche Zustimmungserklärung des Kunden mittels FAX-Back oder frankiertem Rückkuvert
- Zuständige Stelle im Unternehmen hat Rücklauf zu überwachen!
- Reaktionsdauer
- ca. 4 Wochen (für Widerspruch bzw. Eintreffen der ausdrücklichen Zustimmungserklärung)
Weiterführende Informationen
- Achtung: Die blosse Publikation der neuen AGB bzw. auch der AGB-Änderungen in der Homepage genügt nicht!