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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB-Ausgestaltung

Rechtsgebiet:
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stichworte:
AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Anbieter machen mit den AGB-Ausgestaltungen ihren Kunden die Kenntnisnahme nicht einfach:

  • kleine Schriften (daher: „das Kleingedruckte“)
  • komplizierte Formulierungen
  • mehrere Seiten.

Dies sind die Themen der AGB-Ausgestaltung:

Tipps an AGB-Verfasser

  • Verwenden Sie genügend Zeit für eine präzise Formulierung und geben Sie sich Mühe, die AGB übersichtlich und ansprechend auszugestalten.
  • Der Ausgestaltungsaufwand ist ein einmaliger und er wird Ihre Chancen bei einer AGB-Streitigkeit verbessern.

Vertragsfreiheit

In der Schweiz fehlt eine gesetzliche Regelung. Es gilt daher die Vertragsfreiheit.

AGB-Transparenz

Für Redaktion und Einsatz der AGB ist auf folgendes zu achten:

  • Lesbarkeit
  • Klarheit
  • Verständlichkeit
  • Bestimmtheit.

AGB-Sprache

Die AGB sind in allen Sprachen des Tätigkeitsgebiets des AGB-Absenders verfassen.

Die AGB sind dem AGB-Adressaten für Kenntnisnahme und Übernahme in der für ihn verständlichen Sprache zu unterbreiten.

AGB-Änderungen

Für AGB-Änderungen ist folgendes zu beachten:

  • AGB-Änderungsklausel
    • Es empfiehlt sich, am Ende der AGB eine optisch hervorgehobene Änderungsklausel einzufügen.
    • Die Änderungsklausel muss sich auf erwartbare AGB-Änderungen beschränken.
    • vgl. Muster „AGB-Änderungsklauseln
  • AGB-Änderungen ohne Änderungsklausel
    • Der AGB-Verfasser muss seine bestehenden Kunden jedenfalls über die AGB-Änderung informieren.
    • vgl. nachfolgend Änderungsprozedere
  • AGB-Änderungen mit Änderungsklausel
    • Auch hier muss der Kunde einbezogen und ihm eine Widerspruchsfrist gewährt werden.
    • vgl. hiefür nachfolgend Änderungsprozedere

Änderungszeitpunkt und Übergangsfrist

  • Der AGB-Änderungszeitpunkt ist genau überlegt zu wählen
    • zB in flauen Zeiten
    • zB nicht in Momenten von Preisveränderungen oder einer zu erwartenden Preis-Baisse, damit dem Kunden kein (willkommener) Rücktrittsgrund geboten wird
    • uam
  • Eine Alternative ist, dass bei leistungs- oder gegenleistungs-sensitiven AGB-Änderungen für hängige Rechtsgeschäfte die „alten AGB“ belassen werden.

Änderungsprozedere

Der Kunde sollte (nachweisfähig) in den Änderungs-Vorgang mit einbezogen werden:

1) Änderungsmitteilung:

  • Vorgängige Information durch ein (Begleit-)Schreiben an den Kunden
    • unter Erwähnung der Beilagen (neue AGB + Übersicht der Änderungen)
    • mit Widerspruchsbelehrung (Hinweis, dass die beabsichtigte(n) Änderung(en) ohne seinen Widerspruch nach Fristablauf Wirkung erlangen würden)
  • Beilagen
    • neue AGB, bei denen die neuen AGB-Klauseln drucktechnisch hervorgehoben sind
    • separate Übersicht der Änderungen

2) Nachweisbare Übernahme der neuen AGB durch den Kunden:

  • Stillschweigende Änderungs-Genehmigung
    • Mindestens Zustellung der AGB-Änderungs-Information samt Übermittlungs-Unterlagen sollten nachweisbar sein
  • Ausdrückliche Änderungs-Genehmigung
    • Unterschriftliche Zustimmungserklärung des Kunden mittels FAX-Back oder frankiertem Rückkuvert
    • Zuständige Stelle im Unternehmen hat Rücklauf zu überwachen!
  • Reaktionsdauer
    • ca. 4 Wochen (für Widerspruch bzw. Eintreffen der ausdrücklichen Zustimmungserklärung)

Weiterführende Informationen

  • Achtung: Die blosse Publikation der neuen AGB bzw. auch der AGB-Änderungen in der Homepage genügt nicht!

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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