AGB werden durch folgende Punkte charakterisiert:
- Vorformulierte Vertragsbestimmungen für eine Vielzahl von Vertragspartnern und Verträgen
- Vorformulierte Vertragsbestimmungen, die einseitig der andern Partei zur Übernahme und Bestandteilbildung des Individualvertrages verstellt werden.
Keine AGB
Vertragsbestimmungen mit folgender Entstehungsgeschichte bzw. mit nachgenannten Verwendungszwecken sind keine AGB:
- Individuell verhandelte Vertragsbestimmungen
- Vertragsannex mit ergänzenden Bestimmungen
- Einmalige Verwendung