Die üblichsten Geschäftsvorfälle, bezüglich welcher vorformulierte Vertragsklauseln verwendet werden, sind:
- Verkauf
- AGB allgemein
- Allgemeine Lieferbedingungen
- Branchenbedingungen
- Einkauf
- Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Bestellbedingungen
- Bezugsbedingungen
- Anstaltsbeanspruchungen
- Anstaltsordnungen
- Anstaltsbedingungen
- Zusammenarbeit mit Konsortien (ARGE, Baukonsortien usw.)
- Allgemeine Konsortialbedingungen