Die AGB finden nicht nur als Anhang oder Beilage zu Individualverträgen Anwendung, sondern im vermutlich häufigsten Fall als sog. „Rückseiten-Wiedergabe“ von Auftragsbestätigungen (auch: Bestätigungsschreiben).
Ohne Vorauszustellung der AGB kennt der Abnehmer die AGB-Bedingungen des Anbieters zumindest beim Erstabschluss im Zeitpunkt des mündlichen Vertragsschlusses nicht.
Ob die widerspruchslose Genehmigung der Auftragsbestätigung durch den Abnehmer zu einer konstitutiven Wirkungserstreckung auf die umseitigen AGB führt, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Zu viele Ablaufelemente bei Ausgestaltung, Zustellung und Zugang des Bestätigungsschreibens können individuell gestaltet werden, weshalb hiezu ohne Kenntnis der konkreten Verhältnisse keine verlässliche Aussage gemacht werden kann.
Weiterführende Informationen: Auftragsbestätigung
Telefonverkauf:
- Es drängt sich für die Organisation des Verkaufsprozesses die Frage auf, ob die Telefongespräche zum Bestellvorgang mit Einwilligung des Kunden aufzuzeichnen sind.
- Natürlich wären beim Vorgehen mit Gesprächsaufzeichnung die Telefongesprächsprotokolle solange die betreffenden Rechtsgeschäfte nicht erfüllt sind, aufzubewahren.
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