Checkliste: AGB / Battle of the forms
Stehen sich zwei widersprechende AGB von Anbieter und Besteller gegenüber, gilt durch eine Abwehrklausel die vorbehaltslose Annahme bzw. Lieferung der Ware nicht als Anerkennung der gegnerischen AGB, es sei denn, beide AGB würden Abwehrklauseln für fremde AGB aufweisen.
Denkbar sind folgende Abwehrklauseln:
- Variante „Einfache Abwehrklausel (auch: Ausschliesslichkeitsklausel)“
- Erklärung, wonach dem Vertrag nur die anbieter-eigenen AGB zugrunde gelegt werden wollen.
- Variante „Qualifizierte Abwehrklausel“
- Erklärung, wonach entgegenstehende Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei nur bei schriftlicher Anerkennung gelten sollen.
Detailinformationen: