AGB sind im Prinzip eine zweckmässige Sache, wenn sie ausgewogen sind und die Übernahme erzielt wird. Sie sind bei der raschen Vertragsabwicklung kaum mehr wegzudenken.
AGB’s dürfen nicht als statisches Instrument betrachtet werden. Vielmehr sind AGB’s einer regelmässigen Kontrolle zu unterziehen. Auch sollten betriebliche Erfahrungen forensischer und anderer Art sowie Entwicklungen in der Rechtsprechung bei der sporadischen Aktualisierung der AGB berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich daher, – analog des Fahrzeugservices – einen regelmässigen „AGB-Check“ durchführen zu lassen.