Unternehmen nutzen AGB als standardisierte Vertragsgrundlage zur Abschluss-Vereinfachung, weil nur noch die individualisierbaren Punkte einer Einigung und Dokumentierung bzw. Niederschrift der mündlichen Vereinbarung bedürfen.
Bei den Vertragsparteien wird unterschieden nach:
- Stellung im Geschäftsverkehr
- B2C (business to consumer [Unternehmen vs. Konsumenten])
- AGB-Adressat gilt in der Regel nicht als geschäftsgewandt, rechtskundig und branchenversiert
- B2B (business to business [Unternehmen vs. Unternehmen])
- AGB-Adressaten gelten als geschäftsgewandt, rechtskundig und branchenversiert
- B2C (business to consumer [Unternehmen vs. Konsumenten])
- Stellung nach Herkunft
- national
- anderer Landesteil: Sprachwahl beachten (D/F/I/R)
- international
- Es sind Sprachwahl. Anwendbares Recht und Gerichtsstand zu achten.
- national
Für Weiteres wird auf den nachfolgenden Überblick verwiesen.
AGB-Verfasser und AGB-Adressaten | |||
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Verfasser | AGB-Art | Inhalt | Adressat |
Anbieter | AGB klassisch | Standardisierte Vertragsgrundlage, mit Ausnahme der Individualisierungspunkte
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Kunden |
ev. in Verbindung mit einer Auftragsbestätigung (= Bestätigungsschreiben) | |||
Allgemeine Lieferbedingungen | Standardisierte Grundlage für
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Branchenbedingungen | Sonderbedingungen für
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Besteller | Allgemeine Einkaufsbedingungen | Standardisierte Vertragsgrundlage mit
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Lieferanten |
Bezugsbedingungen | Standardisierte Ergänzung zu Branchennorm |