AGB sind aus dem Geschäftsverkehr kaum mehr wegzudenken.
Anzutreffen sind:
» AGB für Anbieter und Besteller
AGB für Anbieter und Besteller
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind unterschiedlich nach Zielpublikum in verschiedenen Ausgestaltungen anzutreffen:
- Geschäftsbedingungen des Anbieters
- AGB als Verkaufsbedingungen
- Allgemeine Lieferbedingungen
- Geschäftsbedingungen des Bestellers
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (auch Allgemeine Bezugsbedingungen)
- Branchenbedingungen
AGB im weiteren Sinne
- Anstaltsordnungen
- zB von Elektrizitätswerken
- zB von Altersheimen
- Allgemeine Konsortialbedingungen
- zB für Arbeitsgemeinschaft (ARGE) (SBI Gruppe der Schweizerischen Bauindustrie)
Weiterführende Informationen
AGB nach Verfassern und Adressaten
Unternehmen nutzen AGB als standardisierte Vertragsgrundlage zur Abschluss-Vereinfachung, weil nur noch die individualisierbaren Punkte einer Einigung und Dokumentierung bzw. Niederschrift der mündlichen Vereinbarung bedürfen.
Bei den Vertragsparteien wird unterschieden nach:
- Stellung im Geschäftsverkehr:
- B2C (business to consumer /Unternehmen vs. Konsumenten)
- AGB-Adressat gilt in der Regel nicht als geschäftsgewandt, rechtskundig und branchenversiert
- B2B (business to business / Unternehmen vs. Unternehmen)
- AGB-Adressaten gelten als geschäftsgewandt, rechtskundig und branchenversiert
- B2C (business to consumer /Unternehmen vs. Konsumenten)
- Stellung nach Herkunft:
- National
- Anderer Landesteil: Sprachwahl beachten (D/F/I/R)
- International
- Es sind Sprachwahl, Anwendbares Recht und Gerichtsstand zu achten.
- National
Für Weiteres wird auf den nachfolgenden Überblick verwiesen.
AGB-Verfasser und AGB-Adressaten | |||
---|---|---|---|
Verfasser |
AGB-Art |
Inhalt |
Adressat |
Anbieter | AGB klassisch | Standardisierte Vertragsgrundlage, mit Ausnahme der Individualisierungspunkte
|
Kunden |
ev. in Verbindung mit einer Auftragsbestätigung (= Bestätigungsschreiben) | |||
Allgemeine Lieferbedingungen | Standardisierte Grundlage für
|
||
Branchenbedingungen | Sonderbedingungen für
|
||
Besteller | Allgemeine Einkaufsbedingungen | Standardisierte Vertragsgrundlage mit
|
Lieferanten |
Bezugsbedingungen | Standardisierte Ergänzung zu Branchennorm |
AGB nach Branchen
Die AGB nach Branchen lassen sich im Raster wie folgt abbilden:
AGB nach Branchen | ||||
---|---|---|---|---|
Verfasser |
AGB-Art |
Branchenteilnehmer |
AGB-Bezeichnung |
Adressat |
Anbieter | AGB klassisch | Bank |
|
Kunden |
Versicherer |
|
|||
Spediteure |
|
|||
Parkhaus-gesellschaften |
|
|||
Allgemeine Liefer-bedingungen | Maschinenindustrie |
|
||
Branchen-bedingungen | Architekten und Ingenieure |
|
||
Besteller | Allgemeine Einkaufs-bedingungen | Konzerne mit Einkaufsmacht |
|
Lieferanten |
Bezugs-bedingungen | Energieversorger |
|
AGB nach Geschäftsvorfällen
Die üblichsten Geschäftsvorfälle, bezüglich welcher vorformulierte Vertragsklauseln verwendet werden, sind:
- Verkauf
- AGB allgemein
- Allgemeine Lieferbedingungen
- Branchenbedingungen
- Einkauf
- Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Bestellbedingungen
- Bezugsbedingungen
- Anstaltsbeanspruchungen
- Anstaltsordnungen
- Anstaltsbedingungen
- Zusammenarbeit mit Konsortien (ARGE, Baukonsortien usw.)
- Allgemeine Konsortialbedingungen
AGB nach Vertragsarten
Die AGB können für jede Vertragsart entwickelt werden:
- Gesetzliche Verträge
- Kaufvertrag
- Auftrag
- Arbeitsvertrag (Betriebsordnung genannt)
- Mietvertrag (Branchenbedingungen)
- Hinterlegungsvertrag (zB Bankdepot, Banksafe usw.)
- Zusammengesetzte Verträge
- Grundstückkaufvertrag mit Architekturvertrag
- Grundstückkaufvertrag mit Werkvertrag (TU-Vertrag, GU-Vertrag)
- Arbeitsvertrag und Mietvertrag (Hauswart)
- Innominatkontrakte
- Lizenzvertrag
- Alleinvertretungsvertrag
- Leasingvertrag
- Unterrichtsvertrag
- Vergleich
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.