Zu unterscheiden ist zwischen
- Verhalten des Arbeitgebers, welches eine Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen rechtfertigt und einen Haftungs-Ausschluss bewirkt
- Rechtfertigungsgründe:
- Verhalten der Ausgleichskasse, das eine Haftungs-Reduktion zur Folge hat
Literatur
- Frey FELIX in: Felix Frey / Hans-Jakob Mosimann / Susanne Bolliger, Kommentar AHVG/IVG, Zürich 2018, Art. 52, N 8 + N 10
- Kieser UELI, Rechtsprechung des Bundesgerichts zur AHV, 3. Auflage, Zürich 2012, Art. 52, N 13 f.
Judikatur
- SozVersGer BS AH.2019.1 vom 14.10.2019 (Inhaftierung des VR-Kollegen mit Kommunikationsproblemen führt nicht zu Haftungsausschluss
- Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (heute: Bundesgericht) in H 346/01 vom 04.10.2002 E. 4
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