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Anmeldungsbelege

Rechtsgebiet:
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Stichworte:
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Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Anmeldungsbelege sind notwendig (GBV 51):

  • Grundbuchanmeldung
    • Grundbuchanmeldung des Eigentümers oder der zum Erlass des Rechtsgrundausweises zuständigen Behörde
  • Rechtsgrundausweis
    • Privatrechtliche Vereinbarung mit Anmerkungsabrede oder rechtskräftige Verfügung der Behörde bzw. des Gerichtes mit Anmerkungspflicht bzw. Anmerkungsauflage an den Grundeigentümer

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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