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Beseitigungsrevers

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkungstatbestand

  • Beseitigungs-Revers
  • ev. Anpassungs-Revers

Grundlage

Ausgangslage

  • Bauliniensicherung (zB PBG 96 ff.)
  • Bewilligung einer baulinien-überstellenden Baute gegen Anmerkung des Beseitigungsrevers (im Unterlassung wäre eine baulinien-überstellende Baut oder die Änderung einer solchen Baute nur beschränkt möglich (vgl. PBG ZH 99 ff.))

Anmerkungsmotiv

  • Sicherung bestehender und geplanter Strassen- und Erschliessungsanlagen vor tatsächlicher und rechtlicher Verhinderung
  • Orientierung

Ziele / Wirkungen

  • Bösgläubigmachung Dritter
  • Anspruch der Gemeinde auf Beseitigung oder Anpassung der baulinienwidrigen Baute, sobald der Baulinienbereich vom Gemeinwesen für den Bau oder Ausbau der durch die baulinien-geschützte Anlage benötigt wird

Besonderes

  • Bedeutung
    • Spitzenreiter bei den Anmerkungen (meist in Verbindung mit dem Mehrwertrevers)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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