Die sich auf OR 328 Abs. 2 stützenden und teilweise gleich wie ArG 6 Abs. 1 lautenden Fürsorgemassnahmen sind:
Massnahmen
- Schutzmassnahmen
- bei den Arbeitsgeräten und Maschinen
- bei der Ergonomie
- beim Raumklima
- Geeignete Arbeitsorganisation
- Einsatz an geeigneter Arbeitsstelle
- Zweckmässige Festlegung des Einsatzplanes
- Zweckmässige Festlegung des Arbeitsablaufes
- Instruktion
- Leitung
- Überwachung
- (elektronisches) Beschaffen und Verarbeiten von Informationen über den Arbeitsplatz und / oder den Arbeitnehmer
- Je nach Art, Objekt, Zweck, Intensität und Dauer der Überwachung kann gegeben sein:
- eine Fürsorge (OR 328) oder
- eine Persönlichkeitsverletzung (ZGB 27 f., OR 328b oder DSG 12 f., ArGV3 26 Abs. 1)
- Eine Widerrechtlichkeit entfällt bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen (Einwilligung, überwiegendes Interesse des Arbeitgebers oder Gesetz)
- Überwachungsmittel sind i.d.R. Videoüberwachung, Zeiterfassung und Zugangskontrolle, Standortermittlung im Betriebsgelände, Überwachung der elektronischen Kommunikation, Internet- und e-mail-Überwachung, Telefonüberwachung etc.
- Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers: Klage aus Vertragsverletzung, Geltendmachung der Persönlichkeitsverletzung (ZGB 28a Abs. 1 i.V.m. DSG 15 Abs. 1) und Verstoss gegen den Arbeitsschutz (ArG3 26)
- Massnahmen gegen psychische Belastungen
- Stress
- Überbelastung
- Mobbing
Berücksichtigung der Erfahrungen
- Tätigkeit des Arbeitnehmers
- Produkteherstellung und Produktbearbeitung
- Beachtung anerkannter Stand der Technik und der Vorschriften
- Stand der Technik
- Massstab bildet das Fachwissen, welches dem durchschnittlichen Fachmann bekannt ist
- Anwendung aller anerkannten Regeln der Technik im betreffenden Fachgebiet, wie sie sich aus den technischen Normen, den SUVA-Richtlinien und den öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften ergeben
- Publikationen der Fachorganisationen
- Richtlinien der SUVA
- Stand der Technik
Rücksichtnahme auf die Verhältnisse des Betriebes
- Technische Besonderheiten und Möglichkeiten
- Wirtschaftlich schlechte Lage berechtigt nicht dazu, von nötigen Massnahmen (Erfahrungen + Stand der Technik) abzuweichen
- Wirtschaftliche Besonderheiten und Möglichkeiten
Literatur
- BRÜHWILER JÜRG, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, 2. Auflage, Bern 1996, N8
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012, N 4 + 7 a.E. zu OR 328
- WOLFER SIMON, Die elektronische Überwachung des Arbeitnehmers im privaten Arbeitsverhältnis, Zürich / Basel / Genf 2008
Judikatur
- KGer SG, in: JAR 2009 S. 603, E.III.1
- BGE 100 II 352