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Arbeitgeberfürsorge

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Fürsorge-Massnahmen

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberfürsorge
Stichworte:
Arbeitgeberfürsorge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die sich auf OR 328 Abs. 2 stützenden und teilweise gleich wie ArG 6 Abs. 1 lautenden Fürsorgemassnahmen sind:

Massnahmen

  • Schutzmassnahmen
    • bei den Arbeitsgeräten und Maschinen
    • bei der Ergonomie
    • beim Raumklima
  • Geeignete Arbeitsorganisation
    • Einsatz an geeigneter Arbeitsstelle
    • Zweckmässige Festlegung des Einsatzplanes
    • Zweckmässige Festlegung des Arbeitsablaufes
  • Instruktion
  • Leitung
  • Überwachung
    • (elektronisches) Beschaffen und Verarbeiten von Informationen über den Arbeitsplatz und / oder den Arbeitnehmer
    • Je nach Art, Objekt, Zweck, Intensität und Dauer der Überwachung kann gegeben sein:
      • eine Fürsorge (OR 328) oder
      • eine Persönlichkeitsverletzung (ZGB 27 f., OR 328b oder DSG 12 f., ArGV3 26 Abs. 1)
    • Eine Widerrechtlichkeit entfällt bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen (Einwilligung, überwiegendes Interesse des Arbeitgebers oder Gesetz)
    • Überwachungsmittel sind i.d.R. Videoüberwachung, Zeiterfassung und Zugangskontrolle, Standortermittlung im Betriebsgelände, Überwachung der elektronischen Kommunikation, Internet- und e-mail-Überwachung, Telefonüberwachung etc.
    • Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers: Klage aus Vertragsverletzung, Geltendmachung der Persönlichkeitsverletzung (ZGB 28a Abs. 1 i.V.m. DSG 15 Abs. 1) und Verstoss gegen den Arbeitsschutz (ArG3 26)
  • Massnahmen gegen psychische Belastungen
    • Stress
    • Überbelastung
    • Mobbing

Berücksichtigung der Erfahrungen

  • Tätigkeit des Arbeitnehmers
  • Produkteherstellung und Produktbearbeitung
  • Beachtung anerkannter Stand der Technik und der Vorschriften
    • Stand der Technik
      • Massstab bildet das Fachwissen, welches dem durchschnittlichen Fachmann bekannt ist
      • Anwendung aller anerkannten Regeln der Technik im betreffenden Fachgebiet, wie sie sich aus den technischen Normen, den SUVA-Richtlinien und den öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften ergeben
    • Publikationen der Fachorganisationen
    • Richtlinien der SUVA

Rücksichtnahme auf die Verhältnisse des Betriebes

  • Technische Besonderheiten und Möglichkeiten
    • Wirtschaftlich schlechte Lage berechtigt nicht dazu, von nötigen Massnahmen (Erfahrungen + Stand der Technik) abzuweichen
  • Wirtschaftliche Besonderheiten und Möglichkeiten

Literatur

  • BRÜHWILER JÜRG, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, 2. Auflage, Bern 1996, N8
  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012, N 4 + 7 a.E. zu OR 328
  • WOLFER SIMON, Die elektronische Überwachung des Arbeitnehmers im privaten Arbeitsverhältnis, Zürich / Basel / Genf 2008

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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