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Arbeitgeberfürsorge

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Gesetzliche Grundlage

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberfürsorge
Stichworte:
Arbeitgeberfürsorge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzesbestimmung

  • OR 328
  • OR 328a
  • OR 328b
  • OR 329 ff.
  • OR 330
  • OR 330a
  • OR 330b
  • DSG 1 ff.
  • GlG 1 ff.

Gesetzestexte

Zwingender Charakter?

Folgende Bestimmungen sind einseitig zwingender Natur (OR 361):

Artikel 329d:

Absätze 2 und 3 (Ferienlohn)

Artikel 331:

Absätze 1 und 2 (Zuwendungen für die Personalfürsorge)

Artikel 331b:

(Abtretung und Verpfändung von Forderungen auf Vorsorgeleistungen)1

Folgende Regeln sind beidseitig zwingender Natur (OR 362):

Artikel 328:

(Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Allgemeinen)

Artikel 328a:

(Schutz der Persönlichkeit bei Hausgemeinschaft)

Artikel 328b

(Schutz der Persönlichkeit bei der Bearbeitung von Personendaten)2

Artikel 329:

Absätze 1, 2 und 3 (Freizeit)

Artikel 329a:

Absätze 1 und 3 (Dauer der Ferien)

Artikel 329b:

Absätze 2 und 3 (Kürzung der Ferien)

Artikel 329c:

(Zusammenhang und Zeitpunkt der Ferien)

Artikel 329d:

Absatz 1 (Ferienlohn)

Artikel 329e:

Absätze 1 und 3 (Jugendurlaub)3

Artikel 329f:

(Mutterschaftsurlaub)4

Artikel 330:

Absätze 1, 3 und 4 (Kaution)

Artikel 330a:

(Zeugnis)

Artikel 331:

Absätze 3 und 4 (Beitragsleistung und Auskunftspflicht bei Personalfürsorge)

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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