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Arbeitspflicht

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Arbeitspflichtverletzung

Rechtsgebiet:
Arbeitspflicht
Stichworte:
Arbeitspflicht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sanktionen

Kommt der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nicht oder nicht korrekt nach, stehen dem Arbeitgeber folgende Sanktionen zur Verfügung:

  • Verweigerung der Lohnzahlung
    • nur bei Arbeitsverweigerung
    • aber kein Lohnherabsetzungsrecht
  • Ordentliche Kündigung
    • Vorsicht bei einer allfälligen Begründung
  • Fristlose Entlassung
    • bei beharrlicher Arbeitsverweigerung (oder aus anderen wichtigen Gründen)
    • bei schlechter Arbeitsqualität nur in seltenen Fällen (zB bei Absicht)
  • Erfüllungsklage
    • prozessual durchzusetzen, weil die Arbeitspflicht keine Geldforderung bildet
    • ohne praktische Bedeutung, weil die Kündigung der zweckmässigere Weg der Auseinandersetzung darstellt
  • Schadenersatz
    • bei Arbeitnehmerhaftung (OR 321e)
    • bei ungerechtfertigtem
      • Verlassen der Stelle (OR 337d)
      • Nichtantreten der Stelle (OR 337d)
    • Konventionalstrafe
      • falls im Arbeitsvertrag oder im Betriebsreglement vorgesehen
    • Ordnungsstrafe
      • falls im Betriebsreglement erwähnt

Arbeitnehmerhaftung

Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber grundsätzlich für den Ersatz des Schadens verantwortlich, den er ihm absichtlich oder fahrlässig zufügt (vgl. OR 321e Abs. 1).

Die Detailinformationen finden Sie in unserer website

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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