Agenda
- Verwarnungsvoraussetzungen
- Verwarnungsfälle
- Verwarnungsvarianten
- Gesprächsvorbereitung
- Problemdefinition
- Definition der Ziele
- Definition der Konsequenzen
- Verwarnungsgespräch
- Uneinsicht
- Form der Verwarnung
- Inhalt der Verwarnung
- Schranken der Verwarnung
- Vollzug der Konsequenzen
Der Inhalt des Verwarnungsschreibens umfasst in aller Regel:
- Wiedergabe des Fehlverhaltens (IST)
- Wiedergabe des korrekten oder gewünschten Verhaltens (SOLL)
- Fristansetzung, bis wann sich das entsprechende Verhalten verbessern muss
- Zeitraum, während dessen sich der verwarnte Arbeitnehmer keine der erwähnten Fehlverhalten erlauben darf, ansonsten die angedrohten Sanktionen umgesetzt würden.
- Bewährungsfristen indivduell konkret
- 3 – 6 Monate
- 2 – 5 Jahre
- 5- 10 Jahre (absolute Verjährung / so lange dürfte ein verwarnter Arbeitnehmer wohl kaum beim verwarnenden Arbeitgeber tätig sein)
- Bewährungsfristen indivduell konkret
- ev. „Rechtsmittelbelehrung“.
Häufigste Verwarnungsbereiche
Arbeitspflicht (OR 321)
» Arbeitspflicht des Arbeitnehmers
Befolgung von Weisungen (OR 321d
Sorgfalts- und Treuepflicht (OR 321a)
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