Agenda
- Verwarnungsvoraussetzungen
- Verwarnungsfälle
- Verwarnungsvarianten
- Gesprächsvorbereitung
- Problemdefinition
- Definition der Ziele
- Definition der Konsequenzen
- Verwarnungsgespräch
- Uneinsicht
- Form der Verwarnung
- Inhalt der Verwarnung
- Schranken der Verwarnung
- Vollzug der Konsequenzen
Der Inhalt des Verwarnungsschreibens umfasst in aller Regel:
- Wiedergabe des Fehlverhaltens (IST)
- Wiedergabe des korrekten oder gewünschten Verhaltens (SOLL)
- Fristansetzung, bis wann sich das entsprechende Verhalten verbessern muss
- Zeitraum, während dessen sich der verwarnte Arbeitnehmer keine der erwähnten Fehlverhalten erlauben darf, ansonsten die angedrohten Sanktionen umgesetzt würden.
- Bewährungsfristen indivduell konkret
- 3 – 6 Monate
- 2 – 5 Jahre
- 5- 10 Jahre (absolute Verjährung / so lange dürfte ein verwarnter Arbeitnehmer wohl kaum beim verwarnenden Arbeitgeber tätig sein)
- Bewährungsfristen indivduell konkret
- ev. „Rechtsmittelbelehrung“.
Häufigste Verwarnungsbereiche
Arbeitspflicht (OR 321)
» Arbeitspflicht des Arbeitnehmers
Befolgung von Weisungen (OR 321d
Sorgfalts- und Treuepflicht (OR 321a)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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