Im Arrestverfahren sind folgende Parteien involviert:
1. Arrestgläubiger
Gläubiger der zu sichernden Forderung und Antragssteller im Arrestverfahren
2. Arrestschuldner
Schuldner der zu sichernden Forderung und Antragsgegner im Arrestverfahren
3. Dritter
als möglicher Rechtsmittelkläger, falls Drittvermögen (unerlaubterweise) vom Arrestbeschlag betroffen sind
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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