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Ausschlagung einer Erbschaft

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Einleitung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Rechtsgebiet:
Ausschlagung einer Erbschaft
Stichworte:
Ausschlagung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausschlagung bedeutet im Erbrecht die Verweigerung der Erbschaftsannahme innert gesetzlicher Frist mit Wirkung des Wegfalls als Erben oder Vermächtnisnehmer.

Gesetzliche und eingesetzte Erben haben das Recht, durch Abgabe einer Ausschlagungserklärung die Erbschaft auszuschlagen.

Hauptmotive der Erbschafts-Ausschlagung

  • Erbschaftsüberschuldung
  • gute finanzielle Verhältnisse des Ausschlagenden
  • Erblasser-Distanzierung
Person des Ausschlagenden

  • Erbe
  • Vermächtnisnehmer
Adressat  der Ausschlagungserklärung

  • Behörde
Ausschlagungsfrist

  • 3 Monate
Wirkung der Ausschlagung

  • Wegfall als Erbe oder Vermächtnisnehmer
Grenze

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