Einleitung
Ob Neu- oder Gebrauchtwagen-Kauf, eine Fahrzeugbesichtigung und eine Probefahrt sind ein „Must“.
Relevante Punkte der Besichtigung und Probefahrt unterscheiden sich nach Nauwagen, oder Occasionsauto:
Neuwagen
Die Neuwagensuche führt nach der Internet-Recherche entweder zu einem in- oder ausländischen Markenhändler oder zu einem Direktimporteuren (vgl. Neuwagen vom Markenhändler, Neuwagen vom Direktimporteur und Neuwagen-Eigenimport)
Allgemeines
- Verfolgen Sie das Neuwagenangebot in den Websites der Autozeitschriften und in den Homepages der Autohersteller
- Klären Sie Ihre Bedürfnisse ab
- Legen Sie die Autoklasse für Ihre Bedürfnisse fest
- Vgl. AUTOWAHL-Autoklassen
Vorgehen
- Besichtigung
- Probefahrt
- Nach der Probefahrt
- Autokonfiguration zusammen mit Mitarbeiter des Autoverkäufers
- Erste freibleibende Konditionen-Verhandlungen
Besichtigung
- Meistens ist Ziel-Fahrzeug aus Katalogen oder heute aus dem Internet, wo es aufgrund von Videos, Specials und Drehtools aus allen Blickwinkeln bekannt
- Sonder- oder Sportlinien-Wünsche (Fahrwerk-Tieferlegungen und optische Rad-/Radkasten-Relationen etc.)
- Ideal ist, wenn der Markenhändler ein Vorführfahrzeug hat, welches leistungsmässig und optisch gefällt bzw. den Sportlinienwünschen entspricht; vielleicht kann es sogar als „Vorführfahrzeug“ gekauft werden (vgl. OCCASIONEN-Vorführfahrzeug)
- Wenn nicht, könnte es als sog. Musterfahrzeug bestimmt werden, wie das Bestellfahrzeug aussehen sollte (vgl. NEUWAGEN-Bestellfahrzeug), zumal es bei der Ablieferung diesbezüglich schon herbe Enttäuschungen gab
Probefahrt
- Unentgeltlichkeit der Probefahrt
- Autobesichtigung vor Wegfahrt + Blick in den Fahrzeugausweis
- Versicherungs-Kontrollfrage/-Klärung bei Markenhändler
- Fahr-, Lenk-, Gaspedal- und Brems-Gefühl testen
Begleitperson
- Nehmen Sie zu Ihrer „Neuwagen-Probefahrt“ einen autoaffinen Bekannten mit
Kaufangebot überdenken (sog. „Überschlafen“)
- Überdenken Sie das Angebot, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.
» Weiterführende Informationen unter Automarken
Occasionsautos
Kein Autokauf ohne Besichtigung und Probefahrt. – Folgendes ist dabei zu beachten:
Allgemeines
- Verfolgen Sie das Gebrauchtwagenangebot in den Internetportalen
- Fahrzeugausstattung
- Vgl. AUTOSUCHE
Vorgehen
- Besichtigung
- Probefahrt
- Nach der Probefahrt
- Prüfen, ob die Autoverkäufer-Äusserungen im Verkaufsgespräch mit den Informationen des Inserate-Textes übereinstimmen
- Preis-Vor-Verhandlung (Konterfrage: „Was liegt beim Preis noch drin“), je nach Situation vor Ort
- Eigene Anschrift mit Telefonnummer zurücklassen
- Wenn sich der Autoverkäufer selber meldet, ist er mehr als interessiert
- Bei Kaufsinteresse Preisverhandlungen fortsetzen
Besichtigung
- Besichtigung nur bei schönem Wetter
- Erste Detailbesichtigung
- Technische Elemente
- Motor / Getriebe / Hinterachse / Lenkhilfe
- Blick über den Motor
- Zylinderkopfdichtung
- Sauberkeit
- Dichtheit
- Feuchte Stellen
- Tropfen am Boden
- Kühler und Schläuche für Kühlflüssigkeit
- Spröde?
- Dichtheit?
- Autotüren
- Scharnier ok?
- Türschliessungen perfekt?
- Nicht bündige Türen (Unfallfolge?)?
- Lenkrad
- Stellung bei Geradeauslauf
- Spiel
- Bremsscheiben
- glänzende oder verrostete Bremsscheiben?
- Flugrost oder Rostfrass? Lange Standzeit?
- Sicherheitsgurten
- Gurten leichtgängig?
- Verdrehte Gurten?
- Aufgescheuerte Bänder?
- Auspuff
- Optischer Zustand
- Felgen / Bereifung
- Felgenbeschädigungen?
- gravierende Parkschrammen lassen auf (negatives) Fahrverhalten des Vorbesitzers schliessen
- Reifenzustand (Sommerräder)
- Gesetzl. Minimum: 1,6 mm
- Soll: 4 mm
- Vorhandensein von Winterrädern?
- Felgenbeschädigungen?
- Motor / Getriebe / Hinterachse / Lenkhilfe
- Optische Elemente
- Aussen
- Lack / Lackschäden?
- Rost? / Fahrzeugunterboden?
- Gummidichtungen
- Scheiben v/h/l/r
- Steinschläge?
- Kratzer?
- Innen
- Sitze
- Türverkleidungen
- Dachhimmel
- Armaturen
- Fahrzeugboden (unter den Teppichen)
- Zustand / Abnützung der Laufleistung entsprechend?
- Aussen
- Runterknien oder Runterliegen um Schweller und Unterwagen anzuschauen
- Gewinnung eines Gesamteindrucks des Fahrzeugs
Probefahrt
- Keine Probefahrt – no deal
- Unentgeltlichkeit der Probefahrt
- Autobesichtigung vor Wegfahrt + Blick in den Fahrzeugausweis
- Versicherung
- Abklärung bei Autohändler und insbesondere bei Privatperson als Autoverkäufer
- Bestand Vollkaskoversicherung und Deckungsausschlüsse
- Selbstbehalt und Höhe
- wer Selbstbehalt im Probefahrt-Schadenfall trägt
- Ohne Vereinbarung haftet ein Kaufinteressent für den von ihm verursachten Schaden vollumfänglich
- Grobfahrlässiges Verhalten des Kaufinteressenten (schwere Verkehrsregelverletzung) kann auch dann zu dessen Haftung führen, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht
- Abklärung bei Autohändler und insbesondere bei Privatperson als Autoverkäufer
- Fahrtests von
- Motor
- Kupplung
- Bremsen
- Sitze
- Fahrverhalten
- Beschleunigungsverhalten
- Bremsenvorgang / Anhaltestrecke
- Geräusche
- Auspuff
- Optischer Zustand
- Unverhältnismässiger Lärm?
- Rauchen
- wenig Rauch an den Endrohren / Prüfen, ob Rauch von der Fahrzeugfront oder -mitte
- Rauch von der Fahrzeugfront oder -mitte (defekte Auspuffanlage?)
Begleitperson
- Nehmen Sie auf Ihre „Autosuche-Tour“ einen autoaffinen Bekannten oder gar einen Autofachmann mit
Occasions-Angebot nochmals überdenken (sog. „Überschlafen“)
- Überdenken Sie das Angebot, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.