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Autorecht

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Polizeibeizug

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Polizeibenachrichtigung gilt folgendes:

Meldepflicht bei Personenschäden

  • Zwingende Meldepflicht
  • Verhältnismässigkeit
    • In der Praxis wird das Entfallen einer Meldepflicht bei bloss leichten Verletzungen angenommen
      • zB unwesentliche Schürfwunden
      • zB kleine Prellungen
      • zB Quetschungen
      • o.ä.
    • Im Zweifelsfall hat der Lenker die Polizei zu benachrichtigen

Meldepflicht bei Sachschäden

  • nur als Ersatzmassnahme bei Benachrichtigungsunmöglichkeit
    • Kann der Geschädigte nicht sofort benachrichtigt werden, ist die Polizei zu verständigen
  • Primäre Massnahme (ohne Polizeibenachrichtigungs-Zwang)

Sanktion

Der Polizei obliegt die Verkehrsunfallaufnahme (Tatbestandsaufnahme).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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