Autohändler arbeiten mit standardisierten Verträgen; ob diese vollständig und inhaltlich gut sind, kann dahingestellt bleiben. Privatpersonen fehlen – abgesehen von Vertragsmustern aus Büchern und aus dem Internet – in der Regel die Vorlagen für ein solches Regelwerk. In manchen Gegenden bzw. unter manchen Personen werden solche Geschäfte nicht schriftlich, sondern per Handschlag erledigt.
Personalien
Sowohl die Anschrift des Verkäufers als auch die Anschrift des Käufers müssen vollständig erfasst werden.
Fahrzeugdaten
Damit das Auto eineindeutig identifizierbar ist, sollen mindestens folgende Informationen in einem Kaufvertrag aufgeführt werden:
- Marke
- Modell
- Aufbau
- Farbe
- Baujahr
Für die Arten der Fahrzeugumschreibung und ihre Folgen vergleiche
Gegenleistung
Natürlich dürfen auch der Preis und die Zahlungsmodalitäten nicht fehlen:
Unfallfreiheit
Bei Occasionsfahrzeugen sollte schriftlich vermerkt werden, dass es sich nicht um ein Unfallfahrzeug handelt (und wenn doch, sollten die Schäden genau aufgelistet werden):
Form
Für den Gebrauchtwagen-Kaufvertrag ist keine besondere Form vorgesehen. Er kann mündlich oder auch konkludent (Hinlegen einer bestimmten Anzahl Banknoten gegen Uebergabe der Autoschlüssel) geschlossen werden.
Empfohlen wird und auch üblich ist der Abschluss eines schriftlichen Autokaufvertrages. Im Vertrag soll die Schriftform als Gültigkeitserfordernis (und nicht nur als Beweiserfordernis) stipuliert werden:
- “Aenderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
In jeden Vertrag gehören zudem die
Beide Parteien unterzeichnen den Kaufvertrag am Ende mit Angabe von Ort und Datum.
Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Autokauf
Das Autogeschäft wird stark von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geprägt.
Aus Sicht der Autoren gilt auch für Autohandels-AGB die einschlägige Lehre und Rechtsprechung (vgl. auch die Links in der Box).
Im Folgenden wird das Thema Kaufvertrag entlang folgender Punkte abgehandelt:
Weiterführende Informationen
Literatur
- STÖCKLI HUBERT, Verträge und AGB beim Autokauf, in: Strassenverkehrsrechts-Tagung 2006, Freiburg 2006, S. 24 ff. (Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Autokauf)
Links
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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