Einleitung
Manchmal gelangen einzelne oder mehrere Autos auf einer Versteigerung (auch: Gant) zum Verkauf. Dabei sind folgende Autogant-Fälle zu unterscheiden:
Zwangsversteigerung
Rechtsgrundlage
- SchKG / Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung
- SchKG / Betreibung auf Konkurs bzw. Durchführung des Konkursverfahrens
In Betreibungsverfahren
- Betreibung auf Pfändung – Auto eines nicht bezahlenden Schuldners
- Betreibung auf Pfandverwertung – Auto, welches als Sicherheit für eine nicht getilgte Schuld verpfändet wurde
In Konkursverfahren / in Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung
- Verwertung aller Aktiven, auch der Autos / Nutzfahrzeuge, zur Befriedigung aller Gläubiger
- Schuldbetreibung Konkurs
Versteigerung von beschlagnahmten (Raser-)Fahrzeugen
- Individuelle Abklärung bei den Sonderstaatsanwaltschaften für Verkehrsdelikte der jeweiligen Kantone, wo das (Wunsch-)Fahrzeug eingezogen wurde
- Vgl. ferner AUTOEINZIEHUNG
Steigerungsbedingungen
Beim Gant-Veranstalter können die Gant-Unterlagen für den Steigerungskauf bezogen werden:
- Liste der Gant-Autos
- Mit den Schätzungswerten und den Mindestgeboten
- Steigerungsbedingungen
- Inhalt
- Wiedergabe des Steigerungsablaufs
- Angaben zur Bezahlung des Steigerungspreises
- Angaben zur Fahrzeugübergabe
- Gewährleistung
- Bezeichnung allfälliger Zusicherungen
- Vgl. Zusicherungen (unfallfrei, ab MFK, …)
- Rechtsmittelbelehrung / Anfechtung
- Inhalt
Zuschlagsanfechtung
Der Zuschlag kann angefochten werden, wenn die Beschreibung des Zustandes des Gant-Autos nicht mit dem effektiven Fahrzeug-Zustand übereinstimmt
Weiterführende Informationen
Gantlokal der Stadt Zürich / weitere Informationen
- Gantlokal Hardau | stadt-zuerich.ch
Steigerungskauf im Internet
- STÖCKLI HUBERT, Verträge und AGB beim Autokauf, in: Strassenverkehrsrechts-Tagung 2006, Freiburg 2006, S. 10 ff. (Steigerungseinkauf im Internet)
Links
Private Versteigerung
Rechtsgrundlage
- OR 229 ff.
Freiwillige Versteigerung
- zB Autobesitzer (von Liebhaberautos) hofft durch ein Preishochbieten der Steigerungsteilnehmer eine höheren Erlös zu erzielen als im Direktverkauf
Versteigerung zwecks erbrechtlicher Nachlassliquidation
- zB Versteigerung der Autos eines verstorbenen Erblassers
Versteigerung von Leasingfahrzeugen
- Swiss Car Auction | swiss-car-auction.ch
Oldtimer-Auktionen
- Oldtimergalerie | oldtimergalerie.ch
- Fine Classic Cars Auktionen | fine-classic-cars.ch
- Concorso d’Eleganza Villa d‘Este
Armeefahrzeuge
- Fahrzeugverkauf | armyliqshop.ch
Online-Auktionen
- Carauktion | carauktion.ch
- Autorola | autorola.ch
Steigerungsgrundlagen
Prozedere
- Das spezielle bei der Gant ist, dass alle Erwerbsbedingungen im Voraus festgelegt sind und, dass das höchste Gebot die Person des Käufers bestimmt
Gant-Unterlagen / Steigerungsbedingungen
- Beim Gant-Veranstalter können die Gant-Unterlagen für den Steigerungskauf bezogen werden:
- Liste der Gant-Autos
- Mit den Schätzungswerten und den Mindestgeboten
- Steigerungsbedingungen
- Inhalt
- Wiedergabe des Steigerungsablaufs
- Angaben zur Bezahlung des Steigerungspreises
- Angaben zur Fahrzeugübergabe
- Gewährleistung
- Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln (OR 234 Abs. 3)
- Steigerungsbedingungen
- Wegbedingung jeder Gewährleistung
- Ausnahme: Absichtliche Täuschung (vgl. OR 234 Abs. 3)
- allfällige Zusicherungen sind in den Steigerungsbedingungen zu erwähnen
- Allgemeine Freizeichnung in den Steigerungsbedingungen üblich, damit aus den Beschreibungen der Auktions-Autos keine Zusicherungshaftung abgeleitet werden kann
- Inhalt
Vertragsabschluss
- durch Zuschlag an den Meistbietenden (vgl. OR 229 Abs. 2)
Tilgung des Steigerungspreises durch den Ersteigerer
- Grundsatz
- Barzahlung (OR 233 Abs. 1)
- Ausnahme
- Zahlungssurrogate gemäss Steigerungsbedingungen
Nichtzahlung
- Möglichkeit zum sofortigen Rücktritt (vgl. OR 233 Abs. 2)