Der Taxi-Fahrertätigkeit setzt den Führerausweis der Kat. B voraus und zusätzlich eine Taxiprüfung voraus:
Taxi-Prüfung (Kategorie BPT 121)
- BPT
- = berufsmässiger Personentransport
- Grundlagen
- Dokumentation ARV 2
- Bestellungsmöglichkeit bei ASTAG, Fachgruppe Taxi
- Fachgruppe Taxi der ASTAG | astag.ch
- Voraussetzungen
- Führerausweis der Kat. B oder einer höheren Kategorie
- Klagelose Fahrpraxis
- Strassenverkehrsamt am Wohnsitz des Taxi-Prüflings
- Vorbereitung
- Theorie-Ausbildung bei Taxi-Fahrlehrer, empfehlenswert
- Stadtkunde / Ortskunde
- Stadt- und Orts-Kenntnis in Theorie und Praxis
- Vorteile der heutigen Fahrzeugausrüstung: GPS-Assistenten als Kompensationsmittel für fehlendes Taxifahrer-Wissen
- siehe auch Box
- Stadtkunde / Ortskunde
- Praxis-Ausbildung bei Taxi-Fahrlehrer, empfehlenswert
- siehe auch Box
- Theorie-Ausbildung bei Taxi-Fahrlehrer, empfehlenswert
- Anmeldung
- Anmeldung beim zuständigen Strassenverkehrsamt für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport mit Motorfahrzeugen der Kategorie B (Auto)
- Gesuch bei der Gemeindeverwaltung
- Taxi-Prüfung
- Fahrprüfung beim Strassenverkehrsamt
- Abnahme von theoretischen und praktischen Stadtkundeprüfungen durch die zuständigen Polizeiorgane
Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten-Erfassung
- Kenntnis und Anwendung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit gem. ARV 2 vom 01.05.1998
Taxifahrer-Training
- Fahrsicherheitstrainings (für Berufs(auto)fahrer)
- BPT Taxi Fahrschulen | fahrlehrer.ch
- Berufsfahrer Advanced Training | mercedes-benz-events.com
- Eco-Driving
- Kurse Taxifahrer | taxiverband.ch
- Taxifahrer-Knigge
- Gewaltprävention
- ASTAG | astag.ch
Schutz Taxi-Fahrer
- Recht des Zurücklassens eines alkoholisierten Fahrgasts
- Schutz von Taxifahrern hinsichtlich Raubüberfälle und Tätlichkeiten (Überfallsicherung)
Polizeiliche Taxi-Überwachung
- Strassenkontrollen
- ARV-Kontrollen
- Anzeigen-Entgegennahme und –behandlung
- Taxüberforderung
- Fahrtverweigerung
- Veruntreuung von Kundengeldern
- Tätlichkeiten
- Betrug
- etc.
Arbeitsrecht (für Taxi-Fahrer im Arbeitsverhältnis)
- Anstellungszusage
- Es gibt Taxi-Fahrschulen oder Taxi-Unternehmen, welche bei bestandener Taxiprüfung dem Fahrprüfling eine Anstellung zusichern
- Weiterführende Websites zum Arbeitsrecht
Taxi-Unternehmer
- = Halter des Taxi-Fahrzeugs
- Anmeldepflichten
- Ausgleichskasse AHV/IV/EO
- Gemeindebehörde bzw. Gewerbepolizei
- Abnahme des Taxi-Fahrzeugs
- Je nach Kanton oder Kommune Polizeiorgane oder Strassenverkehrsamt
- Taxi-Betriebsbewilligung
- Erteilung, Erneuerung und Entzug durch die zuständigen Polizeiorgane der Kommune
- ARV-Kontrollen
- Betriebskontrollen überlängere Zeit hinweg
- Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
- ASTAG | astag.ch
Taxi-Fahrschule
- Fahrshule Taxi | zuercherfahrlehrer.ch
- Taxi Ausbildung | taxi-ausbildung.ch
- Fischer Consulting | fischer-consulting-zuerich.ch
- Fahrschule Koch | fahrschule-koch.ch
Taxi-Reglemente
- Taxigewerbe | taxiverband.ch
Taxi-Bewilligung
- Taxi-Bewilligung | stadt-zuerich.ch
Taxi-ARV-Kontrollen
- Merkblätter Taxi | stadt-zuerich.ch
Tixi-Taxi
- Tixi-Taxi-Fahrer sind freiwillige Fahrer, die dafür besorgt sind, dass Behinderte mobil werden und nicht immer zu Hause sitzen müssen
- Die Tixi-Taxi-Fahrer-Leistung ist eine Behindertenfahrdienstleistung, die als sog. „Zeitspende“ gilt
Vermögensdelikte
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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