Berechnungsmodell
- Addierung der geltend gemachten pfandberechtigten Forderungspositionen1
- Ermittlung des pfandberechtigten Verzugszinses
- Reduktion der Pfandsumme aus ev. Einreden und Einwendungen des Grundeigentümers.
Die Pfandsumme ist oberste Belastungsgrenze.
Die Feststellung der Pfandsumme
- ist kein Forderungsprozess
- stellt eine vorfrageweise Abklärung eines der Eintragungsvoraussetzungen für ein Baupfand dar
- umfasst auch nicht fällige Werklohnansprüche2
- betrifft auch einen eingeklagten Verzugszins.
1 Massgebend ist nicht ein geschätzter Wert der Bauarbeiten, sondern die Vergütung, welche dem pfandberechtigten Unternehmer aufgrund seines Werkvertrages zusteht.2 Eine Herabsetzung der Pfandsumme um die 10 % Garantierückbehalt oder sonstiger vertraglicher Rückbehalte ist nicht möglich.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ReservationsvereinbarungEinleitung zur ReservationsvereinbarungAutoren:Unternehmensimmobilien / CREMEinleitung zu Unternehmensimmobilien / CREMAutoren:ImmobiliennachfolgeEinleitung zur ImmobiliennachfolgeAutoren:BaurekursEinleitung zum BaurekursAutoren:Schweizerische ImmobilienEinleitung zu Schweizerische ImmobilienAutoren:Nachbarrecht / Nachbarschaftsrec...Einleitung zum Thema Nachbarrecht / Nachba...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht