Keine Gesetzesdefinition
Für den Bonus besteht kein gesetzlicher Begriff. Der Bonus ist eine Erfindung der Wirtschaftspraxis.
Kurz-Definition
Variable Vergütung
Ausführliche Definition
Akzessorische Lohnvergütung, d.h. eine zum festen Lohn hinzukommende Vergütung, für deren Ausrichtung und Höhe folgendes gilt:
- Parteivereinbarung im freien oder eingeschränkten Ermessen des Arbeitgebers
- Zahlungspflicht bei Eintritt der vereinbarten Bedingungen.
Plural
- Bonus
- Boni
- Bonusse
Gegenteil
- Malus
Synonyme
- Geldprämie
- Leistungsprämie
- Jahresprämie
- Sonderzulage
- Prämie
- Incentive
- Auszeichnung
in englisch:
- extra pay due to good performance
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