Grundsätze
Die kündigungsbedingte Freistellung des Arbeitnehmers zeitigt beim Bonus folgende Wirkungen:
Lohn:
- Der Arbeitnehmer hat ohne anderslautende Vereinbarung Anspruch auf den vollen Lohn.
Bonus:
- Ermessensunabhängige Boni
- Allgemein
- Normaler Bonus-Anspruch des Arbeitnehmers
- Vorbehaltenes Ermessen des Arbeitgebers bezüglich Gewinnentwicklung
- Normaler Bonus-Anspruch des Arbeitnehmers
- Allgemein
- Ermessenabhängige Boni
- Allgemein
- Regeln der Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers (siehe vorn)
- Relevanz der individuellen Leistung des freigestellten Arbeitnehmers
- Vollständige Bonus-Verweigerung nicht zulässig, da der Arbeitgeber den Freistellungsentscheid trifft
- Abstellen auf eine durchschnittliche Leistung (Vorperioden- oder Vorjahreswerte?)
- Allgemein
- Vorbehalt der ungekündigten Stellung
- Bonus-Anteile für die Freistellungsphase sind nicht geschuldet
- Einzelfall-Beurteilung notwendig.
Ferienkompensation und Stellensuche / Praxis
In der Praxis wird die Freistellungsdauer oft mit dem Rest-Ferienbezug und der Möglichkeit zur Stellensuche kombiniert, so dass die „Netto-Freistellung“ meistens nur einen Bruchteil ausmacht; die Bonus-Kürzungsfrage ist u.E. nur bezüglich der Netto-Freistellung relevant, da bei unterbliebener Freistellung der Ferienbezug gewährt und die Stellensuche ermöglicht werden müsste.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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