Die Subsumption der Bonuskriterien unter die OR-Tatbestände muss differenziert werden:
1. Arbeitsrecht unterstellte Boni
- Bonus = Vergütungsform sui generis, die nicht unter die Tatbestände von OR 322 ff. fällt
- Arbeitnehmerbeteiligungen (Aktien- und Optionspläne)
- Beteiligungsprogramm, bei dem der Arbeitnehmer zu vorteilhafteren Konditionen als Marktbedingungen erwerben kann
- Anwendbarkeit des Arbeitsrecht
- auch für Hochlohnbereich (Top Management)
2. Nicht Arbeitsrecht unterstellte Boni
- Von Dritten (zB Mutter- oder Schwestergesellschaft) ausgerichtete Boni
- Dreiparteienverhältnis?
- Direktanspruch des Arbeitnehmers aus Arbeitsrecht gegen den Dritten, zur Vermeidung des Unterlaufen der zwingenden Vorschriften des Arbeitsrechts (OR 361 f.)
- Beurteilung des individuell konkreten Einzelfalls
- Fehlende Arbeitnehmereigenschaft
- Verwaltungsrats-Mitglieder
- im Mandatsverhältnis?
- nicht exekutiver VR?
- Tendenziell Arbeitsrecht nicht anwendbar
- Exekutiver VR?
- Aufspaltung Vergütungsanteile für ANer-Tätigkeit und für VR-Tätigkeit?
- Delegierter des Verwaltungsrats?
- Hauptaktionär als Arbeitnehmer?
- Gesellschaftsrechtliche Gewinnentnahme?
- Verwaltungsrats-Mitglieder
- Nicht arbeitsrechtlich motivierte Zuwendungen
- Arbeitgeber = natürliche Person?
- Schenkung?
- Zinsloses Darlehen?
- Arbeitgeber = juristische Person
- Geschäftsmässige Begründetheit der nicht arbeitsrechtlich motivierten Zuwendung
- Schenkung ist eher nicht anzunehmen > Anwendbarkeit Arbeitsrecht
- Arbeitgeber = natürliche Person?
Weiterführende Informationen
- OR 322
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Bonusansprüche gegenüber Dritten
- VR – Auftrag oder Arbeitsvertrag? (» Verwaltungsrats-Mandat)
- Delegierter des VR (» Organisation des Verwaltungsrats)
- Schenkungen / Schweizer Schenkungsrecht
- Darlehensvertrag: Zins