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Direkte Immobilienanlage

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Controlling

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Einstandspreis (als historische Grundlage) reicht für die laufende Performancekontrolle nicht aus. Die wertvermehrenden Kosten, auch wenn sie zu Lasten der laufenden Kosten bzw. des Cash flow bestritten werden bzw. wurden, sind für das Benchmarking der Anlagekosten bei Veräusserung der Immobilie ganz wesentlich, auch wenn Lage, Objektzustand, Markt und der Mietzinsertrag den Preis diktieren.

Solche zu Lasten der laufenden Rechnung bezahlten Kosten werden oft nur mental und nicht finanzmathematisch wahrgenommen. Richtigerweise sollten sie in der Investitionsrechnung abgebildet werden. Da hat das Controlling einzugreifen.

Unvollständige Investitionsrechnungen offenbaren auch keine Risikopositionen. Zur Vermeidung solcher Situationen ist das Risiko-Monitoring angezeigt:

» Risiko-Monitoring

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