Der Einstandspreis (als historische Grundlage) reicht für die laufende Performancekontrolle nicht aus. Die wertvermehrenden Kosten, auch wenn sie zu Lasten der laufenden Kosten bzw. des Cash flow bestritten werden bzw. wurden, sind für das Benchmarking der Anlagekosten bei Veräusserung der Immobilie ganz wesentlich, auch wenn Lage, Objektzustand, Markt und der Mietzinsertrag den Preis diktieren.
Solche zu Lasten der laufenden Rechnung bezahlten Kosten werden oft nur mental und nicht finanzmathematisch wahrgenommen. Richtigerweise sollten sie in der Investitionsrechnung abgebildet werden. Da hat das Controlling einzugreifen.
Unvollständige Investitionsrechnungen offenbaren auch keine Risikopositionen. Zur Vermeidung solcher Situationen ist das Risiko-Monitoring angezeigt:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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