Es sind folgende Güterstandsauflösungsgründe zu unterscheiden:
Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten und damit zugleich automatische Auflösung des Güterstandes
- als „natürlicher“ (bzw. vom Gesetz als Idealfall erachteter) Güterstandsauflösungsgrund;
- die Ehe wird in diesem Fall (zumindest im Rechtssinn) als erfolgreich erachtet;
- z.B. die diesbezügliche Rechtsfolge bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung bei der Gütergemeinschaft (1/2-Gesamtgut-Teilung als dispositives Gesetzesrecht)
Vereinbarung eines anderen Güterstandes (ZGB 182)
- die Ehe wird aufrechterhalten
- es wird jedoch ein anderer Güterstand vereinbart
- B. mit Ziel der Ehegatten-Begünstigung
- oder Drittbegünstigung
Auflösungsgründe bei „Scheitern der Ehe“
- Anwendungsfälle:
- Regel: Ehescheidung (ZGB 120)
- Ausnahme (selten):
- Ehetrennung (ZGB 118)
- Ungültigerklärung der Ehe (ZGB 109)
- Diese Auflösungsform der Ehe und damit Auflösung des Güterstandes wird (im Rechtssinn) als „Scheitern“ der Ehe angesehen;
- dies zeigt z.B. an der Rechtsfolge bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung bei der Gütergemeinschaft (gesetzliche Reduktion auf Errungenschaftsgemeinschaft; ZGB 242 Abs. 1; aber auch dies ist dispositives Recht, d.h. kann von den Ehegatten abgeändert werden [ZGB 242 Abs. 3]).
Eintritt des ausserordentlichen Güterstandes (Gütertrennung)
- Beim Eintritt des ausserordentlichen Güterstandes der Gütertrennung bei Vorliegen von wichtigen Gründen bzw. Vermögensgefährdungs-Tatbeständen wird der bisherige Güterstand ebenfalls aufgelöst.
- Vgl. Güterstände des Schweizer Eherechts: Gütertrennung > Ausserordentlicher Güterstand
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.